Hitler-Geburtshaus

Urteil: Republik soll Ex-Eignerin 1,5 Mio. zahlen

Oberösterreich
06.02.2019 10:34

Die enteignete Besitzerin des Hitler-Geburtshauses in Braunau könnte eine höhere Entschädigung erhalten, als sie ihr ursprünglich zugewiesen wurde. Laut einem Urteil des Landesgerichts im oberösterreichischen Ried im Innkreis stehen der Frau nicht bloß 310.000 Euro, sondern mehr als 1,5 Millionen Euro zu. Die Finanzprokuratur hat noch nicht entschieden, ob sie beruft, womit das Urteil nicht rechtskräftig ist.

Die frühere Eignerin des Hauses hatte gegen die Höhe der von der Republik Österreich festgesetzten Entschädigung geklagt. Das Landesgericht Ried hielt nun fest, die Enteignungsentschädigung für die gesamte Liegenschaft in Braunau, „insbesondere unter Berücksichtigung der Besonderheit, dass es sich beim Hauptgebäude um das Geburtshaus Adolf Hitlers handelt“, sei mit 1,508 Millionen Euro festzusetzen.

Enteignung der Frau war rechtens
Der Verfassungsgerichtshof hatte davor festgestellt, dass die Enteignung, der eine jahrelange Diskussion zwischen Eignerin und Innenministerium vorangegangen war, an sich rechtens gewesen sei. 

Auch Klage vor Europäischem Gerichtshof
Eine von der Frau eingebrachte Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg läuft noch. Ob sich die Behörde des Falles überhaupt annimmt, ist allerdings ungewiss. 

Das Geburtshaus von Adolf Hitler war den ehemaligen Eigentümern anno 1952 zurückgegeben worden. Die Republik mietete sich ein und nutzte das Gebäude für verschiedene Zwecke, zuletzt als Tagesheimstätte der Lebenshilfe Oberösterreich. Diese zog im Jahr 2011 aus, seit damals steht das Haus leer.

Enteignung durch spezielles Gesetz vollzogen
Im Jahr 2016 kam das Innenministerium - nach vergeblichen Gesprächen mit der Besitzerin - zu dem Schluss, dass eine Enteignung notwendig sei, um eine Nutzung des Hauses im Sinne einer nationalsozialistischen Wiederbetätigung ausschließen zu können. Dafür wurde eigens ein Gesetz beschlossen, das am 14. Jänner 2017 in Kraft trat.

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