Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen in vielen Fällen Geld vom Finanzamt zurück.
Wer 2018 unselbständig beschäftigt war, kann jetzt seine ArbeitnehmerInnenveranlagung durchführen: In vielen Fällen bekommt man nämlich Geld vom Finanzamt zurück.
Denn in Österreich zahlt jemand, der höhere Belastungen hat, weniger Steuern als jemand, der diese Belastungen nicht hat. Das gilt seit vielen Jahren so. Berücksichtigt werden für 2018 beispielsweise die Ausgaben für die Kinderbetreuung, der Aufwand, den das Pendeln zur Arbeit verursacht oder die Kosten einer Ausbildung. Damit das Finanzamt von diesen Belastungen weiß, muss eine ArbeitnehmerInnenveranlagung durchgeführt werden.
Antrag lohnt sich
„Auch, wenn die ArbeitnehmerInnenveranlagung in bestimmten Fällen automatisch vom Finanzamt durchgeführt wird, empfiehlt es sich, selbst einen Antrag zu stellen“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl. Denn bei der „antragslosen Veranlagung“ (so heißt die Automatik in der Fachsprache) werden Ausgaben, zum Beispiel für eine Fortbildung, nicht berücksichtigt.
Die Veranlagung durchzuführen, ist nicht schwer. Entweder man besorgt sich das entsprechende Formular beim Finanzamt, füllt den Antrag aus und gibt ihn ab. Oder man nützt FinanzOnline und wickelt die Steuererklärung elektronisch ab.
Die AK hilft weiter
Hilfe gibt es im Internet unter wien.arbeiterkammer.at/steuer beantwortet oder in den AK Steuer-Ratgebern. Sie sind gratis unter der Nummer 01/50165-1402 oder unter bestellservice@akwien.at erhältlich.
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