Katzen vermehren sich unglaublich schnell: Ein wildes Katzenpaar kann theoretisch nach fünf Jahren bis zu 12.680 Nachkommen haben. Das Land Kärnten startet daher mit Gemeindebund und Tierärztekammer die Aktion „Katzenkastration“. Im Vorjahr wurden 2000 Katzen kastriert.
Tierschutzombudsfrau Jutta Wagner: „Kastrierten Streunerkatzen werden mit einem sogenannten Ear tipping versehen, das den mehrmaligen Fang verhindert.“
Die Tierschutzombudsfrau macht außerdem vor allem Landwirte auf ein seit 1. Jänner gültiges Tierschutz-Gesetz aufmerksam: „Alle unkastrierten freilaufenden Katzen, die einen Tierhalter haben, müssen auf der Bezirkshauptmannschaft gemeldet werden.“
Sie müssen außerdem vom Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Heimtierdatenbank registriert werden. Bei Nichtbeachtung drohen Strafen bis zu 3.750 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 7.500 Euro.
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