40 Monate Haft

Schütteltrauma und Brüche: Vater misshandelte Baby

Steiermark
04.02.2019 12:36

Ein 31-Jähriger ist am Montag im Grazer Straflandesgericht zu 40 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Er soll seine sechs Monate alte Tochter derart heftig geschüttelt haben, dass sie Netzhauteinblutungen und Krampfanfälle erlitt. Laut Gerichtsgutachter wird das Mädchen ziemlich sicher für immer an den Folgen der Misshandlungen leiden. Der Vater stritt alles ab.

„Der Sachverhalt ist derart abscheulich, es ist unbegreiflich, wie man einem Kind so etwas antun kann“, zeigte sich der Staatsanwalt von dem Vorfall, der im Sommer 2018 in Graz stattfand, erschüttert. Der Angeklagte soll mit seinem weinenden Baby die Wohnung verlassen haben, während sich die Ehefrau um das ältere Mädchen kümmerte. Als er eine Viertelstunde später zurückkehrte, krampfte das Kind, hatte die Augen verdreht und wimmerte in höchsten Tönen, schilderte die Mutter. Sie fuhr mit dem Baby ins Krankenhaus, wo man feststellte, dass es sich um typische Symptome eines Schütteltraumas handelte. Außerdem entdeckten die Ärzte zwei Oberschenkel- und zwei Unterschenkelbrüche, die ebenfalls relativ frisch waren.

„Fühle mich als Mutter schuldig“
Der angeklagte Tunesier bestritt, seine Tochter geschüttelt zu haben. Die Mutter, die selbst an psychischen Problemen leidet, meinte vor Gericht: „Ich fühle mich als Mutter schuldig, weil ich nichts bemerkt habe.“ Nach Vermutung der Ärzte dürfte es nicht das erste Mal gewesen sein, dass jemand das Kind misshandelt hatte. Die Beinbrüche könnten durch heftiges Auf-den-Boden-Schleudern entstanden sein, erläuterte die Gerichtsmedizinerin.

Dauerhafte Schäden
Ein Zeuge, Mithäftling des Beschuldigten, sagte aus, der 31-Jährige habe versucht, seine Frau zu überreden, die Schuld auf sich zu nehmen. Sie sollte auch aussagen, er wäre betrunken und unter Drogeneinfluss gewesen. „Ich finde es unfair, wenn ein kleines Kind misshandelt wird, das wird bei uns nicht toleriert“, betonte der Zeuge. Der Gutachter beschrieb, dass das Mädchen vermutlich dauerhaft unter Sehstörungen, Krampfanfällen und eingeschränkter Entwicklung leiden werde. Genaueres könne man erst sagen, wenn es älter sei. Derzeit sind aufgrund der psychischen Probleme der Mutter beide Kinder bei Pflegeeltern untergebracht.

Bedenkzeit erbeten
Der Schöffensenat befand den Angeklagten für schuldig des Quälens und Misshandelns von Minderjährigen und der Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen. Er wurde zu 40 Monaten Haft verurteilt und erbat sich Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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