Fahrlässige Tötung?

2 Tote wegen Gasofen: Anzeige gegen Hausbesitzer

Oberösterreich
03.02.2019 06:00

Sind die beiden Brüder selbst schuld, dass sie tot sind - oder doch der Hausbesitzer, bei dem sie übernachteten und der den Gas-Heizstrahler ins Zimmer stellte? Diese Frage muss nach der Gastragödie von St. Johann am Walde in Oberösterreich noch geklärt werden. Der Hausbesitzer wird wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen angezeigt.

„Ihr müsst die Gasflasche abdrehen“, soll Josef M. (49) seinen beiden Freunden Jakob (48) und Johann H. (64) mehrfach vorm Schlafengehen gesagt haben. Jakob, der öfter bei seinem „Spezi“ war, habe gemeint, dass er sich „eh auskennt“.

Jakob konnte reanimiert werden, starb nach acht Tagen im Spital
Am nächsten Tag kurz vor 11 Uhr nach der „Garagenparty“ fand der 49-Jährige seine Freunde reglos im Nebengebäude – einer lag im Bett, der andere saß am Sofa. Johann H. war nicht mehr zu retten, sein Bruder Jakob wurde reanimiert, kam ins Welser Spital.

Auch er wurde als potenzieller „Täter“ geführt, da er die Gasflasche hätte abdrehen können, die im Zimmer bei den Brüdern stand. Doch nach seinem Tod an den Folgen der Kohlenmonoxidvergiftung, acht Tage nach dem Unglück, fällt Jakob H. als Beschuldigter aus.

Hausbesitzer bleibt übrig
Jetzt bleibt der Hausbesitzer übrig, der den Strahler aufgestellt und den Brüdern überlassen hatte. Die Polizei muss ihn formal anzeigen. „Es besteht der Verdacht der fahrlässigen Tötung. Die Frage ist, ob ein Verschulden festgemacht werden kann“, sagt Alois Ebner von der Staatsanwaltschaft Ried. Strafrahmen: ein Jahr Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Markus Schütz, Kronen Zeitung

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