Keine hohen Strafen

Pyramidenspiel: Alle 5 Angeklagten sind schuldig

Steiermark
01.02.2019 15:29

Im Grazer Straflandesgericht ist am Freitag der Prozess um einen groß angelegten „Schenkkreis“ in der Weststeiermark zu Ende gegangen. Die fünf Angeklagten wurden zwar alle für schuldig befunden, allerdings nur in Bezug auf das Betreiben eines Pyramidenspiels. Vom Vorwurf des Betrugs wurden alle freigesprochen. Die bedingten Haftstrafen betragen vier bis sechs Monate. Die Beschuldigten nahmen - äußerst erleichtert - sofort an, der Staatsanwalt kündigte Berufung an. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Der Schöffensenat folgte nicht den Forderungen des Staatsanwalts, der für eine Verurteilung in beiden Hauptpunkten - Pyramidenspiel und Betrug - plädiert hatte. Nach etwas mehr als zweistündiger Beratung stand fest, dass nur das Betreiben des „Schenkkreises“ bestraft werden würde.

Der Prozess hatte vor genau vier Monaten, am 1. Oktober 2018, begonnen. Es ging um ein Pyramidenspiel, das sich von 2006 bis 2008 vor allem über Verwandte im Raum Voitsberg verbreitet hatte. Die Mitspieler zahlten 5.000 oder 10.000 Euro ein und sollten mit 40.000 bzw. 80.000 Euro beschenkt werden. Die Auszahlung der Gewinne erfolgte in Deutschland, da dort Pyramidenspiele nicht strafbar sind.

Die Angeklagten hatten alle nicht nur ihre Einsätze wiederbekommen, sondern durchwegs Gewinne gemacht, einige sogar über 100.000 Euro. Anders erging es zahlreichen anderen Mitspielern, die zum Teil große Geldsummen verloren hatten, obwohl ihnen laut Anklage zugesichert worden war, sie könnten jederzeit ohne Verlust aussteigen.

Nur fünf Angeklagte blieben übrig
Schon bald dezimierte sich die Zahl der Beschuldigten, zehn Angeklagten kamen mit einer Diversion davon, einer wurde freigesprochen. Über 200 Zeugen wurden gehört, meistens waren es Geschädigte, bei denen der Ärger angesichts der Beschuldigten wieder so richtig hochkam. Einige mussten im Laufe der Befragung aber eingestehen, dass sie zwar bei einer Spielrunde Geld verloren, bei einer anderen dafür wesentlich mehr gewonnen hatten.

Vor den Schlussplädoyers legten einige der Beschuldigten noch Teilgeständnisse ab. Richter Andreas Rom fragte eine der Angeklagten: „Haben Sie Beweismittel auf die Seite geräumt? Irgendetwas angezündet?“ Das verneinte die Frau mit Nachdruck.

Weitere Anklagen stehen bevor
„Die fünf Angeklagten gehörten zu den Hauptakteuren des Pyramidenspiels“, war Staatsanwalt Hansjörg Bacher überzeugt. Er betonte in seinem Schlussplädoyer, dass die reine Teilnahme nicht strafbar sei, wohl aber die Verbreitung. „Von Pyramidenspielen geht eine Gemeingefährdung aus, die Gewinnerwartung ist unrealistisch.“ Er rechnete erneut vor, dass bereits in der 33. Runde acht Milliarden Menschen nötig wären, damit noch Gewinne ausbezahlt werden könnten. „Unterm Strich wenige Gewinner, sehr sehr viele Verlierer“, brachte es Bacher auf den Punkt und kündigte gleich an: „Weitere Anklagen stehen unmittelbar bevor.“

Der Verteidiger gab zu bedenken, der Erstangeklagte sei erst zehn Jahre nach den Vorfällen befragt worden, da seien Erinnerungslücken verständlich. Sein Mandant sei zum Vorwurf Pyramidenspiel geständig, aber „er hat nie jemanden betrogen und nie jemanden getäuscht.“

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