„Krone“-Ombudsfrau

Kein gesetzliches Rücktrittsrecht in Hotels

Ombudsfrau
30.01.2019 11:00

Die nahenden Semesterferien werden viele Österreicher für einen Urlaub mit der Familie nutzen. Wer ein Zimmer gebucht hat, seine Reise dann aber nicht antreten kann oder will, muss mit - oft hohen - Stornokosten rechnen. Denn ein Recht auf Vertragsrücktritt existiert bei Hotelreservierungen nicht!

„Für unseren Urlaub haben wir ein Hotelzimmer reserviert, können wegen einer Erkrankung nun aber nicht fahren. Nun möchten wir wissen, ob ein Vertragsrücktritt möglich ist, da wir ja online gebucht haben“, so Familie N. aus Wien. Was Konsumenten wissen sollten: Bei Hotelbuchungen gibt es - ganz gleich auf welchem Weg man reserviert - kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Und die Bedingungen für ein Storno werden in der Regel individuell zwischen Hotel und Reisendem vereinbart. Je kurzfristiger vor der Anreise man absagt, desto teurer wird es meist.

Was im konkreten Fall der Familie helfen könnte: eine Reise-Stornoversicherung. Die wird aber auch nur dann einspringen, wenn die Erkrankung in den Versicherungsbedingungen als Stornogrund angeführt ist. Wie sieht es nun aber aus, wenn es wie vor kurzem ein Schneechaos gibt, und die gebuchte Unterkunft gar nicht erreicht werden kann? „Kann ein Beherbergungsbetrieb von keinem Gast, auch nicht auf Umwegen, erreicht werden, trifft das Risiko den Gastwirt“, so der Verein für Konsumenteninformation (VKI).Man rät, den Umstand der Nichterreichbarkeit gut zu dokumentieren.

Vor einer Reise sollte man sich jedenfalls über Stornobedingungen genau informieren!

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