Brief an EU-Kommissar

Kickl-Appell für „schärfere“ Asylpolitik

Österreich
29.01.2019 16:55

Nach dem Mord an einem 16-jährigen Mädchen in Wiener Neustadt, bei dem ein zuvor schon mehrmals straffällig gewordener Migrant aus Syrien unter Verdacht steht, fordert Innenminister Herbert Kickl eine Verschärfung der Asyl-Bestimmungen auf EU-Ebene. Eine Abschiebung des mutmaßlichen Täters war bis dato nicht möglich gewesen, weil dieser sich kein Verbrechen im strafrechtlichen Sinn zuschulden kommen hatte lassen: Das möchte der FPÖ-Politiker nun ändern.

Der Tod von Manuela K. sorgte Mitte Jänner für Entsetzen: Obwohl das Opfer ihren Ex-Freund Yazan A. wegen sexueller Belästigung und Körperverletzung angezeigt hatte, verlor der spätere Mordverdächtige seinen Aufenthaltstitel nicht. Auch beim Trauermarsch für die 16-Jährige wurde daher gefordert, die Gesetze im Umgang mit straffälligen Asylwerbern zu verschärfen.

Kickl nimmt in Schreiben an EU Bezug zu aktuellem Mord 
Diese Forderung stellte nun auch der Innenminister und adressierte sein Anliegen an den EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, Dimitiris Avramopoulos. Kickl nimmt den Fall in Wiener Neustadt als Anlass: „Eine Aberkennung des Status war und ist jedoch bisher nicht möglich, da trotz der wiederholten Straffälligkeit kein besonders schweres Verbrechen verübt wurde. Das eingeleitete Aberkennungsverfahren musste daher eingestellt werden“, erklärt der Minister in seinem Schreiben.

Minister: Mord hätte „möglicherweise verhindert werden können“
Kickl ist überzeugt: „Der aktuelle Mord in Österreich hätte mit einer den Herausforderungen angemessenen Rechtslage möglicherweise verhindert werden können.“ Die Menschen hätten „zu Recht kein Verständnis dafür, dass Straftäter weiterhin das Recht auf internationalen Schutz genießen“ könnten. Damit würde man laut Innenminister „die EU-Asylpoltik in Misskredit bringen“.

Daher habe Österreich bereits vor seiner Ratspräsidentschaft Vorschläge für eine Anpassung der entsprechenden Verordnung vorgelegt. Darunter war auch die Möglichkeit einer Status-Aberkennung bei einer schweren Straftat oder wiederholten Straftaten, unabhängig davon, wie schwer diese zu bewerten sind. Anbetracht der aktuellen Lage seien jedoch “noch schärfere rechtliche Regelungen" notwendig.

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