Verteidiger entsetzt:

„Rechtswidrige Schattenermittlungen gegen Grasser“

Österreich
29.01.2019 11:04

Das neue Verhandlungsjahr im Buwog-Strafprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und andere Angeklagte hat mit einem Paukenschlag begonnen. Laut den Anwälten Grassers liegt beim Vorgehen der Staatsanwälte „Amtsmissbrauch in der Luft“. Grund für das große Entsetzen: Obwohl die Buwog-Anklage bereits vorgelegen sei, habe die Anklage weitere „Schattenermittlungen“ inklusive Zeugenbefragungen durchgeführt. Unter dem Deckmantel von anderen Ermittlungen, die offenbar noch nicht eingestellt worden sind, sollen auch immer wieder Buwog-relevante Fragen gestellt worden sein. Dies sei rechtswidrig, betonte Grassers Anwalt Norbert Wess.

20 Monate lang seien diese „Schattenermittlungen“ noch gelaufen, weder die Verteidigung noch das Gericht seien darüber rechtzeitig informiert worden. Wess stellte am Dienstag den Antrag auf Offenlegung aller bisher nicht bekannten Protokolle. Das sei ganz im Sinne eines fairen Verfahrens gegen seinen Mandanten. Zudem müsste das Vergehen dem Präsidenten des Straflandesgerichts Wien gemeldet werden, damit dieser Anzeige wegen Amtsmissbrauchs erstatte, führte Wess weiter aus.

Seine Position sieht der Verteidiger durch die Rechtsmeinungen mehrerer Strafrechtsprofessoren der Universität Wien untermauert. Diese hätten die Vorgänge allesamt für rechtswidrig befunden.

Staatsanwalt weist Vorwürfe zurück
Staatsanwalt Alexander Marchart, der die „Schattenermittlungen“ geführt hatte, wies die Vorwürfe zurück und sprach seinerseits von womöglich strafrechtlich relevanten Verleumdungen, welche das Gericht ebenfalls weiterleiten sollte. Zu den konkreten Ermittlungen eines Teilaspekts in dem komplexen Verfahren rund um die Privatisierung von 60.000 Bundeswohnungen im Jahr 2004, bei dem es um den nicht erzielten Mehrerlös in der Höhe von 35 Millionen Euro geht, meinte Marchart, dass es hier eben weitere Ermittlungen geben müsse. Zudem habe dieser Aspekt nichts mit den derzeit verhandelten Themen zu tun.

In einer Verhandlungspause trat auch Grassers zweiter Anwalt, Manfred Ainedter, vor die Kameras und Mikrofone und warf ebenfalls den Staatsanwälten mutmaßlich rechtswidriges Verhalten vor. Er glaube, dass die Staatsanwaltschaft hier endgültig den Boden der Rechtsstaatlichkeit verlassen habe.

Schon zum Verhandlungsstart am 12. Dezember 2017 hatte die Grasser-Verteidigung massive Vorwürfe gegen Richterin Marion Hohenecker erhoben, von denen bisher nichts übrig geblieben ist. Ein Disziplinarverfahren gegen ihren Mann, der ebenfalls Richter ist und vor Jahren kritische Tweets gegen Grasser veröffentlicht hatte, wurde vorerst eingestellt, berichtet der „Standard“. Eine medienrechtliche Anzeige Grassers gegen die ehemalige Grünen-Abgeordnete Gabriela Moser und eine APA-Journalistin wegen eines Interviews wurde von der Justiz nicht weiter verfolgt.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele