Trotz EU-Verfahren

Regierung hält Prestigeprojekt für wasserdicht

Österreich
26.01.2019 06:00

Die EU-Kommission geht nicht nur gegen die Familienbeihilfe, sondern auch gegen den Familienbonus vor - von beidem profitieren Kinder in osteuropäischen EU-Ländern weniger. Die Regierung hält das Prestigeprojekt Familienbonus europarechtlich für wasserdicht - und setzt ihre Hoffnungen in die neue EU-Kommission.

Vor zwei Tagen eröffnete die EU-Kommission gleich zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich: wegen der Familienbeihilfe und des Familienbonus. Beides hat die Regierung an die Kaufkraft im jeweiligen EU-Mitgliedsstaat angepasst. Heißt: In nordeuropäischen Ländern wird mehr ausgezahlt, in osteuropäischen weniger.

Darüber, dass Brüssel auch gegen die Kürzung beim Familienbonus - also bei der Steuergutschrift von bis zu 1500 Euro pro Kind und Jahr - vorgeht, berichtete die „Krone“ am Donnerstag. Nun rückt die Regierung aus, um das seit Jänner gültige türkis-blaue Prestigeprojekt zu verteidigen. Sie hält die Anpassung des Bonus europarechtlich für wasserdicht. Grund: Der Familienbonus ist eine steuerliche Entlastung und keine Sozial- oder Transferleistung. Somit stehe aus Sicht der Regierung außer Streit, dass die Indexierung beim Familienbonus rechtens sei.

Experten rechnen mit 45 Millionen Euro Ersparnis
„Brüssel hat massiven Erklärungsbedarf, wenn sie uns eine Steuerentlastung im Ausmaß von 1,5 Milliarden Euro für Österreichs Familien und alle, die arbeiten, nicht zulassen wollen“, sagt Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) zur „Krone“. Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) bezeichnet das Vorgehen der EU-Kommission als „nicht akzeptabel“. Experten des Finanzministeriums beziffern die Ersparnis durch die Kürzung übrigens auf 45 Millionen Euro.

Neue EU-Kommission wird es richten müssen
Fest steht: Die aktuelle EU-Kommission will sowohl die Kürzung der Familienbeihilfe als auch jene des Familienbonus kippen. Nach der Europawahl allerdings setzt sich die EU-Kommission personell neu zusammen - und in diese setzen der Kanzler und sein Vize alle ihre Hoffnungen. Kurz sieht diese „gefordert, ihre Haltung zu überdenken und für faire Regeln zu sorgen“. Vertritt diese denselben Standpunkt, wird letzten Endes der Europäische Gerichtshof die Zulässigkeit der beiden Maßnahmen zu klären haben.

Sandra Schieder, Kronen Zeitung

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