„Sicherheitsrisiko“

Migrationsexperte warnte 2016 vor Kontrollverlust

Ausland
25.01.2019 17:53

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) hat seine heftig kritisierten Aussagen zu den Menschenrechten und zum Rechtsstaat am Freitagabend relativiert. Ihm gehe es einzig und allein darum, dafür zu sorgen, „dass bestimmte Aufenthaltstitel bei Straftaten aberkannt werden können“, schrieb Kickl auf Facebook. Dass mit der steigenden Zuwanderung auch das Sicherheitsrisiko steige, davor warnte bereits 2016 der deutsche Migrationsforscher und Asylrechtsexperte Kay Hailbronner. Er sagte schon damals, dass die Genfer Flüchtlingskonvention im Hinblick auf die neue Asylproblematik „insoweit partiell revisionsbedürftig“ sei. Allerdings betonte er auch, dass es ein Gesamtkonzept zur Lösung der Migrationsdebatte brauche - was sowohl EU als auch UNO wiederholt fordern.

Kickl erklärte am Freitagabend, Bezug nehmend auf seine Aussagen zu den Menschenrechten und zum Rechtsstaat: „Ich habe zu keinem Zeitpunkt die Europäische Menschenrechtskonvention oder die Menschenrechte als solche infrage gestellt. Genauso wenig geht aus meinen kritisierten Aussagen hervor, dass irgendjemandem die Menschenrechte abgesprochen werden sollen oder Österreich aus internationalen Verträgen austreten soll. Das hält auch das Regierungsprogramm fest, das ich nie in Zweifel gezogen habe“, so der Innenminister.

Ihm gehe es lediglich darum, dafür zu sorgen, „dass bestimmte Aufenthaltstitel - im konkreten Fall der Status von Asylberechtigten oder Asylwerbern - bei Straftaten aberkannt werden können, ohne dass davor erst Morde, Vergewaltigungen oder andere schwere Straftaten passieren müssen, wie es jetzt der Fall ist“. Beim Ziel, „diesen Straftätern den Aufenthaltstitel abzuerkennen und sie außer Landes zu bringen, wollen wir alle Möglichkeiten im Rahmen des Rechtsstaates ausschöpfen“, so Kickl.

Der Asylrechtsexperte Kay Hailbronner, emeritierter Professor der Universität Konstanz und Leiter des dortigen Forschungszentrums für Internationales und Europäisches Ausländer- und Asylrecht, warnte bereits 2016 vor einem steigenden Sicherheitsrisiko durch unkontrollierte Migration: „Weil zum einen nie auszuschließen sein wird, dass sich unter Asylsuchenden auch gefährliche Personen befinden. Neben diesem allgemeinen Faktor wurde das Risiko noch einmal dadurch erhöht, dass die Überforderung an den Grenzen zu einer zunächst weithin unkontrollierten Einwanderung geführt hat.“

„Genfer Konvention ist revisionsbedürftig“
Der Lösungsansatz der Genfer Konvention, nämlich nationale Schutzgewährung und Verbindung der Nichtzurückweisung mit potenzieller Einwanderung und Einbürgerung, verkenne die unterschiedlichen Schutzbedürfnisse und Sicherheitsinteressen der Mitgliedsstaaten und die Notwendigkeit einer internationalen Steuerung und Kontrolle, so der Migrationsexperte: „Die Genfer Konvention ist insoweit partiell revisionsbedürftig.“ Eine Lösung seien differenzierte Schutzverfahren - „von der temporären Schutzgewährung über Aufenthaltsrechte mit verschiedener Dauer bis zur Option der Einbürgerung“.

Dabei gehe es aber nicht um die Begrenzung des Schutzes für Verfolgte, so Hailbronner im Gespräch mit der „Welt“: „Es muss angesichts begrenzter Ressourcen ein Gesamtkonzept entwickelt werden, das die spontane Aufnahme auf den unmittelbaren Schutz vor einer unentrinnbaren Notsituation begrenzt und im Übrigen Flüchtlingsschutz als Teil eines internationalen Flüchtlingsmanagements begreift, an dem viele Staaten mitwirken.“ Der Experte schlägt damit in die gleiche Kerbe wie EU und UNO, die eine quotenmäßig gerechte Verteilung der Migranten fordern.

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