„Staatenbund“-Prozess

Urteil für die ersten Hochverräter unserer Zeit

Österreich
25.01.2019 15:02

Es klingt wie ein Urteil aus Kriegszeiten: Wegen der versuchten Bestimmung zum Hochverrat hat die Staatsanwaltschaft Graz am Freitag zwei Mitglieder der Staatsverweigererszene schuldig gesprochen. Eine 42-Jährige, die „Präsidentin“, wurde zu 14 Jahren unbedingter Haft verurteilt, ein Ex-Gendarm (71) fasste zehn Jahre aus. Weitere Angeklagte wurden zu Strafen in der Höhe von neun Monaten bis drei Jahren - teilweise bedingt - verurteilt. Ein einzigartiges Verfahren in Österreich: Noch nie zuvor wurde jemand in der Zweiten Republik wegen Hochverrats verurteilt.

Von den vielen Delikten, die das österreichische Strafgesetzbuch kennt, werden einige so gut wie nie zur Anklage gebracht. Neben der Herstellung und Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (§ 177a StGB) oder der Begünstigung feindlicher Streitkräfte (§ 257 StGB) steht auch der Hochverrat (§ 242 StGB) ganz oben auf dieser Liste.

Auch Vorbereitung eines Hochverrats ist strafbar
Bis zu 20 Jahre Freiheitsstrafe drohen dem, „der es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu ändern oder ein zur Republik Österreich gehörendes Gebiet abzutrennen“, heißt es in dem Paragraf des Strafgesetzbuchs. So hohe Freiheitsstrafen gibt es sonst nur bei Tötungsdelikten. Zudem ist der Hochverrat eines der wenigen Delikte, bei denen nicht nur der Versuch, sondern auch die Vorbereitung strafbar ist.

„Präsidentin“ und Ex-Gendarm schuldig gesprochen
Im Fall der insgesamt 14 Mitglieder des „Staatenbundes Österreich“ kam es am Freitag zum einem historischem Urteil: Sowohl die selbst ernannte „Präsidentin“ - eine 42-jährige Steirerin, die das „Gefüge“ aufgebaut hat - als auch der zweitangeklagte 71-jährige Ex-Gendarm - ebenfalls Steirer und der „Beschützer“ der „Präsidentin“, der von seiner Ideologie keinen Schritt abwich - wurden wegen Hochverrats schuldig gesprochen. Gemeinsam mit den anderen Mitgliedern hatten sie vor, ein eigenes Staatsgefüge zu errichten, das aus neun Staaten mit je neun Präsidenten bestehen sollte.

Um dieses Konstrukt zu bilden, versuchten die Mitglieder des „Staatenbundes“, das Bundesheer zu einem Militärputsch zu überreden. Wegen „mangelnder Mitwirkung der betreffenden Führungsoffiziere“ blieb es allerdings nur bei dem Versuch, wie es seitens der Staatsanwaltschaft heißt.

Erstes Urteil nach Paragraf 242 StGB
Das am Freitag gesprochene nicht rechtskräftige Urteil am Grazer Straflandesgericht wegen der versuchten Bestimmung zum Hochverrat ist die erste Verurteilung nach Paragraf 242 StGB (Hochverrat). Im auswertbaren Zeitraum von 2002 bis 2018 erfolgten laut Angaben des Justizministeriums insgesamt 15 Anklagen wegen Hochverrats. Wegen Verdachts auf Hochverrat wurde seit dem Jahr 2002 in insgesamt 77 Fällen ermittelt. Im selben Zeitraum kam es zu 15 Anklagen. Zum Delikt Vorbereitung eines Hochverrats (Paragraf 244 StGB) wurden 26 Ermittlungen und sechs Anklagen verzeichnet. Im Jahr 2003 kam es zu einer Verurteilung wegen Vorbereitung eines Hochverrats.

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