Streitfall Rechtsstaat

Kanzler hatte „klärendes Gespräch“ mit Kickl

Österreich
24.01.2019 16:38

Groß war die Aufregung über die Aussagen von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) über Rechtsstaat und Menschenrechte. „Das Recht hat der Politik zu folgen und nicht die Politik dem Recht“, hatte Kickl am Dienstag in Bezug auf die rechtlichen Hindernisse bei Abschiebungen gemeint. Die Opposition war erwartungsgemäß auf der Palme, auch Bundespräsident Alexander Van der Bellen rügte Kickl, ohne ihn beim Namen zu nennen. Am Donnerstag nahm sich Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) seinen Minister zur Brust und führte ein „klärendes Gespräch“, wie das Kanzleramt danach mitteilte.

„Klar ist, dass die Verfassung, die Grundprinzipien der Europäischen Union sowie die Grund- und Menschenrechte Gültigkeit haben und dass diese im Regierungsprogramm klar verankert sind“, so Kurz. Was die Abschiebung straffällig gewordener Asylwerber betrifft, prüfe die Bundesregierung alle Möglichkeiten im Rahmen des Rechtsstaats.

Video: Minister Kickl im aktuellen „Krone“-Talk mit Katia Wagner

„Habe ihm sehr klar meine Meinung gesagt und glaube, die akzeptiert er auch“
Kurz weilt derzeit beim Weltwirtschaftsforum in Davos. Dort erklärte er, auf die Causa angesprochen: „Ich habe ihm sehr klar meine Meinung gesagt und glaube, die akzeptiert er auch.“ Die Verfassung und internationale Vereinbarungen müssten gültig bleiben, betonte der Kanzler.

NEOS-Misstrauensantrag gegen Kickl
Ob sich damit die Wogen wieder glätten, bleibt abzuwarten. Die NEOS kündigten am Donnerstag an, einen Misstrauensantrag gegen den Innenminister einzubringen. Unterstützung gab es umgehend von der SPÖ. Jetzt-Abgeordneter Alfred Noll erklärte: „Kickl hat mit seinen dreisten Aussagen zum Verhältnis zwischen Recht und Politik das zum Ausdruck gebracht, was in Österreich leider eine Tatsache ist: Das Parlament in Österreich ist ohnmächtig und schwach.“

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache machte Kickl dagegen die Mauer: Er wies die „absurden Vorwürfe“ zurück und interpretierte die Kickl-Aussagen folgendermaßen: Die Politik, also die gewählten Volksvertreter, sei der Gesetzgeber. Exekutive und Judikatur hätten die Gesetze zu vollziehen und müssten ihnen Wirkung verschaffen. Somit folge „natürlich das Recht der Politik“, in Übereinstimmung mit der Verfassung und der Gewaltentrennung. Nicht gemeint sei „selbstverständlich“, dass sich die Politik in die laufende Rechtssprechung einmischen dürfe, so Strache.

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