EU gegen Österreich

Verfahren eröffnet: „Keine Kinder zweiter Klasse“

Österreich
24.01.2019 13:53

Die EU-Kommission geht gegen Österreich wegen der umstrittenen Anpassung der Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten im EU-Ausland vor. Die zuständige Sozialkommissarin Marianne Thyssen sagte am Donnerstag in Brüssel, die Kommission habe ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eröffnet. Eine Entscheidung liegt allerdings noch in weiter Ferne: Erst 2020 wird mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gerechnet.

Die Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder wird seit Jänner 2019 an die dortigen Lebenskosten angepasst. Sprich: Vor allem Kinder in östlichen EU-Staaten von hier arbeitenden Menschen bekommen künftig empfindlich weniger Geld. Das widerspricht laut Experten EU-Recht.

„Keine Kinder zweiter Klasse“
Sozialkommissarin Thyssen verurteilte die österreichische Regelung mit scharfen Worten: „Es gibt keine Arbeiter zweiter Klasse, und es gibt keine Kinder zweiter Klasse in der EU.“ Die Maßnahme, die Österreich gesetzt habe, verhindere nicht einen „Sozialtourismus“, sondern treffe diejenigen Menschen, die zum österreichischen Sozialsystem beitragen.

Die EU-Kommission habe immer klargemacht, dass es gleiche Leistungen für gleiche Beiträge am selben Platz geben müsse. Deshalb wurde das Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich gestartet.

„Lösung mit europäischem Recht vereinbar“
Familienministerin Juliane Bogner-Strauß nahm den Start des Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich gelassen auf. Das Vertragsverletzungsverfahren müsse in der „richtigen Relation“ gesehen werden und sei nichts Unübliches, erklärte die Ressortchefin in einer Stellungnahme am Donnerstag. „Es steht der Kommission frei, die Indexierung der Familienbeihilfe zu überprüfen. Wir gehen weiterhin davon aus, dass die von uns gewählte Lösung mit europäischem Recht vereinbar ist.“

Urteil erst im Jahr 2020 erwartet
Das Ende der rechtlichen Auseinandersetzung liegt übrigens noch in weiter Ferne: Österreich hat nun rund zwei Monate Zeit, sich für die Kürzung zu rechtfertigen. Danach vergehen wohl wieder zwei Monate, bis der Europäische Gerichtshof sich der Sache annimmt- ein Urteil in der Frage wird also erst im Jahr 2020 erwartet. Die Einsparung der Maßnahme beläuft sich auf rund 100 Millionen Euro pro Jahr.

krone.at/Kronen Zeitung

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