An der linken, äußeren Seite der Windschutzscheibe seines Wohnwagens der Marke Hymer klebte sie, die 10-Tages-Vignette, argumentierte der Betroffene vor dem Salzburger Landesverwaltungsgericht.
Wohnwagen-Fahrer muss doch keine Strafe zahlen
Er habe sie noch vor Fahrtantritt am 27. Oktober 2017 gekauft, von der Folie abgelöst und richtig angebracht. Nur: Die Frontscheibe seines Fahrzeuges ist gewölbt - deshalb konnte die Kamera die Vignette nicht erfassen. Er legte Beweisfotos vor und forderte die Einstellung des Strafverfahrens. Dem folgten die Verwaltungsrichter, zitierten dabei die Mautordnung. Laut dieser müsse die Vignette „von außen gut sicht- und kontrollierbar“ sein. Aber: Das Anbringen im seitlichen Bereich der Windschutzscheibe ist nicht verboten. Auch nicht ausformuliert sind die Bedingungen, die für die automatische Vignettenkontrolle gelten. Die kann nämlich nur von vorne prüfen.
An 17 Standorten kontrollieren Kameras Vignetten
Daher entschied das Gericht zugunsten des Lenkers. Dies nahm die Asfinag zur Kenntnis, wie Walter Riepler der „Krone“ erklärt: „Wir behalten das im Auge.“
Die automatische Vignettenkontrolle gibt es österreichweit an 17 Standorten – und ist mobil. Anzeige wird nur nach einer Prüfung der Bilder erstattet.
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