Neuer Prozess fix

Mordfall Krenn: Urteil teilweise aufgehoben!

Salzburg
21.01.2019 15:58

Paukenschlag im Strafverfahren um die Ermordung des vermögenden Salzburgers Roland Krenn. Der Oberste Gerichtshof hat das Urteil in Teilen aufgehoben, bestätigt ein Anwalt gegenüber der „Krone“. Es geht aber nicht um jene hinsichtlich des Mordes, sondern nur um die Schuldsprüche zu den Einbruchsdiebstählen. Damit folgten die obersten Richter der Einschätzung der Generalprokuratur. Bedeutet: Der Fall Krenn wird wieder am Landesgericht Salzburg verhandelt.

Zu 16, 15 und sieben Jahren Gefängnis sind Richard H. (25), Anna M. (21) und Robert S. (30) am 20. Juni 2018 verurteilt worden. Nicht rechtskräftig, da die Verteidiger Franz Essl, Kurt Jelinek und Jörg Dostal Nichtigkeitsbeschwerde einreichten. Nach Sicht dieser war für die „Wahrer des Rechts“ das aufsehenerregende Verfahren „zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zu verweisen“.

Aber: Nicht hinsichtlich der Verurteilung wegen Mordes - diese bleibt „unberührt“ -, sondern wegen der Verurteilung zum Einbruchsdiebstahl. So entschied die Generalprokuratur, wie die „Krone“ berichtete. Dieser Einschätzung folgte nun auch der Oberste Gerichtshof und hob das Urteil in Teilen wieder auf, bestätigt Kurt Jelinek, Verteidiger der Zweitverurteilten, der „Krone“.

Oberste Richter folgten den obersten Staatsanwälten
Von Amts wegen wurde ein Verfahrensfehler erkannt. Im Detail geht es um den Eingangsschlüssel zu Krenns Villa. Es gäbe offenbar keinen Sachverhaltsbezug, wie dieser in die Hände der mutmaßlichen Mörder gelangte, geht aus der Entscheidung der „obersten Staatsanwälte“ hervor.

Auch Unterbringungsantrag aufgehoben
Nicht das einzige: Auch der Unterbringungsantrag für Richard H. wurde aufgehoben werden, entschied der OGH. Bekanntlich hatte die bekannte Neuropsychiaterin Adelheid Kastner den Erstangeklagten in ihrem Gutachten als „Psychopathen“ bezeichnet, einer der des Lügens willen lüge. Aufgrund dessen wurde der Musiker - neben seiner Haftstrafe - in eine Anstalt eingewiesen. Nun müsse auch dieser Aspekt neu verhandelt werden.

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