Ein Unternehmen kündigte in Wiener Neustadt einen behinderten Beschäftigten und behauptete danach, der Betroffene habe niemals angegeben, behindert zu sein. Die Experten der Arbeiterkammer schalteten sich ein und erstritten für den 49-Jährigen mehr als 15.000 Euro.
Wegen Arthrosen und auch Schwerhörigkeit gehört der 49-Jährige bereits seit dem Jahr 1987 zum Kreis der „begünstigten Behinderten“. Ab 2008 war er bei einer Firma in Wiener Neustadt beschäftigt. Nach neun Jahren erhielt er aber plötzlich die Kündigung. Der Betroffene wandte sich an die Arbeiterkammer. AK-Präsident Markus Wieser: „Die Kündigung war rechtsunwirksam, weil der Arbeitgeber nicht beim Behindertenausschuss des Sozialministeriums um Zustimmung angesucht hatte.“
Darüber hinaus erklärte sich der Gekündigte weiterhin arbeitswillig. Die Firma behauptete, dass er niemals offengelegt habe, dass er ein sogenannter begünstigter Behinderter ist. Das Unternehmen lenkte schließlich ein und stimmte einem Vergleich zu: Der Behinderte erhielt eine Abschlagszahlung in Höhe von 15.700 Euro brutto.
Kronen Zeitung
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