„Werde alles anzünden“

Mit Feuersbrunst in Asylamt gedroht: Ein Jahr Haft

Tirol
19.01.2019 08:15

„Sie haben die Gastfreundschaft Österreichs mit Füßen getreten“ - so hat die Richterin am Landesgericht die einjährige unbedingte Haftstrafe für einen Syrer (24) begründet. Nachdem er sich schon in Flüchtlingsunterkünften daneben benommen hatte, drohte er im Asylamt in Innsbruck, ein Feuer legen zu wollen.

Nichts als Ärger verursachte der 24-Jährige schon vor dem Prozess. Im Heim am Innsbrucker Schusterbergweg bedrohte er eine Betreuerin, auch in einer Kufsteiner Bleibe war von „Abstechen“ und „Herschlagen“ die Rede. In einem Lokal rastete der Mann aus und drohte auch hier mit Brandstiftung. Einmal riss er sich von Beamten los, bei einem Fahrzeug ließ er die Luft aus den Reifen.

Lässig und im Barcelona-Leibchen saß der 24-Jährige nun wegen eines Vorfalls im Dezember im Innsbrucker Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl vor Gericht. „Er wollte seine Dokumente zurück, die ich ihm aber nicht geben konnte, weil noch eine Berufung gegen den negativen Asylbescheid läuft“, sagte eine Mitarbeiterin des Amtes als Zeugin.

„Ich werde alles anzünden“
Da hielt der Syrer sein brennendes Feuerzeug durch die gläserne Durchreiche und zischte: „Siehst du die Flamme - ich werde alles anzünden!“ Die Polizei beendete dann den Spuk. Bei einem weiteren Vorfall wurde dem 24-Jährigen mehrmals erklärt, dass ihm seine weiße Asylkarte und der Pass derzeit nicht ausgehändigt werden könne. Daher schlug er mehrmals gegen eine Glasklappe, sodass die erschrockene Mitarbeiterin zurückwich. Der Syrer zog sich gleich zu Beginn den Unmut der Richterin zu, weil er diese angeblich nicht verstand. Wenn es aber seiner Verteidigung diente, redete er mit seiner Anwältin recht gut Deutsch. Gegen die einjährige Haftstrafe legte der Syrer sofort Berufung ein.

Asylrecht nicht verloren
Und wie geht es mit seinem Asylverfahren weiter? Laut derzeitiger Rechtslage verliert man das Asylrecht nur bei Taten, die mit mehr als drei Jahren Haft bedroht sind (Mord, Raub, Vergewaltigung). Die Bundesregierung ließ zuletzt allerdings durchblicken, dass der Asylstatus in Zukunft schon bei geringeren Vergehen verloren gehen könnte.

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