Am Heimweg verfolgt

Über Wienerin hergefallen: Dreieinhalb Jahre Haft

Wien
18.01.2019 13:29

Schon in der U-Bahn habe sie „anzügliche Blicke“ bemerkt, daraufhin mehrfach den Waggon gewechselt - doch der Mann folgte ihr, schließlich sogar bis vor ihr Wohnhaus. Dort sprach er sie an, sie versuchte, ihn abzuwimmeln. Der Mann drückte sie daraufhin gewaltsam gegen die Mauer und versuchte laut Anklage, über sie herzufallen. Die eintreffende Polizei dürfte Schlimmeres verhindert haben. Wegen versuchter Vergewaltigung wurde der Angeklagte, ein 30 Jahre alter Syrer, am Freitag in Wien zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Vorfall hatte sich am 12. Oktober des Vorjahres in Wien abgespielt. Das Opfer, eine 19 Jahre alte Wienerin, war kurz vor Mitternacht vom Fitnessstudio nach Hause gefahren. Schon in der U-Bahn fielen der 19-Jährigen die anzüglichen Blicke des ihr unbekannten Mannes auf. Sie wechselte daher mehrfach den Waggon. Er folgte ihr, jedes Mal.

Freundin via WhatsApp um Hilfe gebeten
Als sie die U-Bahn verließ, verfolgte der Fremde sie weiter. Die 19-Jährige schrieb daraufhin ihre Freundin via WhatsApp an und bat um Hilfe. Vor ihrem Wohnhaus sprach der Verfolge die junge Frau schließlich an. Sie sei „so schön“ und er liebe sie, meinte der 30-Jährige. Die Frau versuchte, den zudringlichen Mann abzuwimmeln, während sie über WhatsApp ihre Freundin aufforderte, die Polizei zu rufen.

Sie versuchte danach, den Mann zu ignorieren, doch der Angeklagte drückte sie gegen eine Mauer, presste sich an sie, griff ihr in die Hose und war offensichtlich auf geschlechtliche Handlungen aus, so die Anklage. Die 19-Jährige wehrte sich jedoch heftig, vor allem aber hatte sie das Glück, dass die von der Freundin alarmierte Polizei rasch am Tatort eintraf. Die Beamten zogen den verdächtigen Syrer mit Gewalt von ihr weg und sprachen die Festnahme aus.

Angeklagter: „Vergewaltiger stellen sich nicht vor"
„Ich wollte nur neue Freunde haben“, gab der 30-jährige Angeklagte beim Prozess am Freitag zu Protokoll. Um seine schlechten Deutschkenntnisse zu verbessern, habe er Kontakt gesucht. Die junge Frau sei plötzlich vor ihm gestanden: „Ich habe sie gegrüßt. Ich habe ihr gesagt, wer ich bin.“ Er habe nichts Böses gemacht: „Vergewaltiger stellen sich normalerweise nicht vor.“ Auf einmal sei die Polizei da gewesen: „Ich bin nicht weggerannt, weil ich nichts gemacht habe. Ich hatte keinen Grund wegzulaufen.“

Vor der Einvernahme der 19-Jährigen wurde auf Antrag ihres Rechtsbeistands Lian Kanzler die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Der Senat schenkte in vollem Umfang der Darstellung der Zeugin und nicht der Version des Angeklagten Glauben. Der Syrer wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die junge Frau bekam als Wiedergutmachung 1000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Verteidiger bat um Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

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