AMS greift durch

Strafen für Arbeitsunwillige explodieren

Österreich
17.01.2019 14:30

Die jüngsten Zahlen belegen es: Weil das Arbeitsmarktservice hart durchgreift, sind die Strafen für Arbeitslose, die einen „zumutbaren“ Job oder eine Schulung ablehnen, 2018 regelrecht in die Höhe geschnellt. Wie berichtet, hat das AMS im Vorjahr Ernst gemacht und die Zumutbarkeitsbestimmungen, also jene Regeln, die definieren, wann wir wo wie arbeiten müssen, verschärft. Insgesamt wurden im Vorjahr 133.420-mal Sanktionen gesetzt - um 21.969 Fälle oder 19,7 Prozent öfter als 2017. Besonders hoch ist der Anstieg in Wien, wo 2018 insgesamt 45.556-mal gestraft wurde, was einem Plus von 12.304 Fällen bzw. 37 Prozent entspricht.

Muss ich diesen Job annehmen? Muss ich nach Salzburg gehen? Muss ich diese Schulung besuchen? Es sind Fragen wie diese, die heute immer mehr arbeitslose Österreicher beschäftigten. Fest steht: Wer einen zumutbaren Job oder eine Schulung nicht annimmt oder sich gar nicht erst bewirbt, muss damit rechnen, dass ihm die Bezüge gesperrt werden. Das AMS hatte wie berichtet bereits im Vorjahr einen Anstieg bei den Strafen verzeichnet, jetzt belegen aktuelle Zahlen: Die entsprechenden Sanktionen sind 2018 noch einmal deutlich angestiegen. Von allen Sperren betrafen insgesamt 33,9 Prozent (2017: 23 Prozent) die eigentlichen Missbrauchsfälle nach § 9 und § 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (ALVG).

Deutlicher Anstieg bei Sperren des Arbeitslosengeldes
Bei Sperren nach § 10 wird das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe für sechs Wochen, im Wiederholungsfall für acht Wochen gesperrt. Schon von 2016 bis 2017 war die Zahl der entsprechenden Sperren des Arbeitslosengeldes bundesweit um 16,2 Prozent gestiegen - obwohl die Arbeitslosigkeit im Jahresvergleich leicht gesunken war.

Von 2017 bis 2018 ist die Zahl der Sperren nach § 10 ALVG erneut deutlich in die Höhe geschnellt, um nicht zu sagen explodiert. Konkret gab es insgesamt 31.393 Sperren wegen Verweigerung oder Vereitelung einer Arbeitsaufnahme oder Schulung. Das bedeutet ein Plus von satten 63,1 Prozent - obwohl die Zahl der Arbeitslosen im Jahresvergleich erneut leicht gesunken ist.

Auch bei jenen Arbeitslosen, die tageweise unentschuldigt einer Schulung fernblieben, wurden im Vorjahr 13.340-mal Sanktionen gesetzt - etwa doppelt so viele wie 2017. Bei gänzlicher Arbeitsunwilligkeit (nach § 9 ALVG) kann das Arbeitslosengeld ganz gestrichen werden. Das kam 2018 in 521 Fällen vor (plus 284). Insgesamt hat das AMS im Vorjahr 133.420-mal Sanktionen gesetzt, 21.969 Fälle oder 19,7 Prozent öfter als 2017.

Wien bei Strafen bundesweiter Spitzenreiter
Am höchsten gestiegen sind die Zahlen der Sanktionen in Wien: In der Bundeshauptstadt wurden 2018 insgesamt 45.556-mal Sanktionen verhängt (plus 12.304 bzw plus 37 Prozent). Die Zahl der Sperren nach § 10 ALVG schnellte in Wien im Vorjahr um 10.911 Fälle auf 14.714 - das entspricht einem satten Plus von 286,9 Prozent. Und auch bei den Sanktionen nach § 9 - das Arbeitslosengeld wird zur Gänze gestrichen - ist Wien mit 78 Fällen (plus 53) einsamer Spitzenreiter. Im Vergleich zu 2017 nahmen die Strafen hier um satte 212 Prozent zu.

Kopf: Anstieg auch wegen guter Konjunkturlage
„Der Anstieg der §-10-er-Sperren geht darauf zurück, dass es durch den hohen Arbeitskräftebedarf der Wirtschaft und auch durch unsere verstärkten Bemühungen um überregionale Vermittlung deutlich mehr Stellenvorschläge und auch Rückmeldungen der Unternehmen gab, die Ausgangspunkt der Sanktionen wegen Missbrauchs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe waren“, erklärte AMS-Chef Johannes Kopf.

Fest steht: Der explosive Anstieg bei der Zahl der Sperren kommt nicht überraschend, sondern ist Teil einer AMS-Strategie. Und das Ganze geht auch nicht von der ÖVP-geführten Regierung aus, quasi als parteipolitischer Kniefall des AMS, wie so mancher Kritiker glauben möchte. So hatte auch Peter Hacker, langjähriger Chef des Fonds Soziales Wien und aktuell streitbarer Sozialstadtrat im Team von Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ), im Vorjahr gegenüber krone.at klargestellt: „Wer arbeiten kann, der hat auch zu arbeiten.“ Werden Pflichten, also etwa Jobangebote anzunehmen, nicht erfüllt, gebe es Sanktionen ...

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