Änderungen beim AMS

Jobvermittlung soll deutlich verbessert werden

Österreich
16.01.2019 12:06

Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) hat ihre arbeitsmarktpolitischen Ziele präsentiert. Diese seien schon dem Verwaltungsrat des AMS vorgestellt worden, sagte sie am Mittwoch vor dem Ministerrat. Die Ressortchefin will dabei vor allem eine „personalisierte Arbeitsmarktvermittlung“ forcieren. Schwerpunkte werden dabei Jugendliche, Frauen, ältere Arbeitnehmer und die Integration von Menschen mit Behinderung sein.

Hartinger-Klein geht es darum, die Treffsicherheit und die Nachhaltigkeit bei der Vermittlung von Jobs durch das AMS zu erhöhen. Trotz sinkender Arbeitslosigkeit seien noch immer so viele Menschen ohne Beschäftigung, wie etwa die Stadt Graz Einwohner habe. Eine „Optimierung von Vermittlungsprozessen“ soll dem entgegenwirken. Die größte Herausforderung stelle dabei die Qualifikation der Arbeitssuchenden dar.

Konkret ansetzen will die Sozialministerin etwa bei den Jugendlichen, die lediglich einen Pflichtabschluss vorweisen können, Betriebe sollen schon zu Beginn der Lehrzeit besser eingebunden werden. Müttern soll der Wiedereinstieg leichter gemacht werden. Maßnahmen seien auch verstärkt im Pflegebereich geplant. Zudem sollen Betriebe verstärkt ermutigt werden, ältere Arbeitnehmer mit großem Erfahrungsschatz einzustellen. Im inklusiven Bereich für Menschen mit Behinderung will Hartinger-Klein auf „best practice“ setzen.

Aggressives Verhalten in Kursen „nicht hinnehmbar“
Nicht als Aufgabe des AMS sieht die Sozialministerin die Durchführung von nicht arbeitsspezifischen Deutschkursen. Das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach aggressives Verhalten in AMS-Kursen bis zu einem gewissen Grad nicht zu Sanktionen führen darf, ist für sie „erschütternd“ und „unverständlich“. Man werde sich den Fall genau ansehen und schauen, „was man da machen kann“. Grundsätzlich stellte Hartinger-Klein fest: „Bedrohungen von Mitarbeitern des AMS, Trainern und Kursteilnehmern sind für mich nicht hinnehmbar.“

Angestoßen wurde der Fall von einem Mann, der seine Fortbildung mit Drohungen gestört ahtte, weswegen er vom Kurs ausgeschlossen und ihm der Bezug des Arbeitslosengeldes für eine gewisse Zeit gestrichen wurde. Er legte Beschwerde ein und bekam Recht.

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