Osterfestspiele
„Das ist ein deutliches Signal, dass wir nicht ganz verkehrt liegen“, sagt Stadtchef Harry Preuner (ÖVP). Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) veröffentlichte vor Kurzem ein Erkenntnis, mit dem der Einspruch einer Bettlerin abgewiesen wurde. Die Frau hatte in Vorarlberg 200 Euro Geldstrafe ausgefasst und zog vor den VfGH. Das Verbot dort ist dem Salzburger ähnlich. Preuner: „Das ist ein gutes Abwehrargument gegen Grüne und NEOS.“
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