Nach Haftentlassung

„Terror-Syrer“ klagt Ungarn wegen Rufschädigung

Ausland
15.01.2019 15:43

Der Prozess gegen den syrischen Migranten Ahmed H. hat für internationales Aufsehen gesorgt. Der 41-Jährige hatte am Höhepunkt der Flüchtlingskrise 2015 an Massenunruhen an der serbisch-ungarischen Grenze bei Röszke teilgenommen und war dafür von einem ungarischen Gericht im Jahr 2016 als „Terrorist“ zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Im September 2018 wurde das Strafmaß auf fünf Jahre reduziert. Nun ordnete das zuständige Gericht die vorzeitige Haftentlassung H.s auf Bewährung an. Er muss das Land verlassen und darf es zehn Jahre lang nicht betreten. Doch vorher steht H. abermals vor Gericht: Der Syrer klagt Ungarn nämlich wegen Rufschädigung.

Der Fall war von Menschenrechtlern und auch vom Europäischen Parlament als „Schauprozess“ kritisiert worden. Insgesamt elf Flüchtlinge wurden wegen „terroristischer Aktivitäten gegen die Republik Ungarn“ angeklagt und verurteilt. Die übrigen Verurteilten haben ihre ein- bis dreijährigen Haftstrafen bereits verbüßt. H. muss nach seiner vorzeitigen Entlassung aus der Strafanstalt im ostungarischen Tiszalök das Land verlassen. Falls der Verurteilte in der Bewährungszeit eine neue Straftat begehen sollte, müsse er die volle Strafe absitzen und könne auch hinsichtlich der neuen Strafe nicht auf Bewährung entlassen werden, beschloss das Gericht laut dem Internetportal „24.hu“.

Rufschädigungsklage wegen Orban-Kampagne
Nun beschäftigt die im Jahr 2018 eingereichte Anzeige wegen „Rufschädigung“ gegen das Kabinettsbüro des Ministerpräsidenten Viktor Orban die ungarische Justiz. Der Grund für die Anzeige: H.s Name sei bei einer „nationalen Konsultation“ der Regierung zum Thema Migration und George Soros (ungarischstämmiger US-Milliardär, der zum Hauptfeind von Premier Orban erklärt wurde, Anm.) missbraucht worden. Darin sei behauptet worden, H. habe die Polizei angegriffen, obwohl es zu diesem Zeitpunkt noch kein rechtskräftiges Urteil gab, lautet die Klage. Der Syrer fordert Wiedergutmachung und die Zahlung von acht Millionen Forint (rund 24.900 Euro).

„Ich bin kein Terrorist. Ich weiß, was Terror bedeutet“
Der Verteidiger des Syrers betont stets, dass die Beschädigung der Grenzanlage bei Röszke keine Terroraktion, sondern nur ein Vergehen gewesen sei. In seiner letzten Stellungnahme vor Gericht hatte H. betont, er sei kein Terrorist - und er wisse, was Terror bedeute, vor dem seine Eltern aus Syrien geflohen seien.

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