Helfer in Gefahr

Ruf nach Strafen für leichtsinnige Wintersportler

Österreich
15.01.2019 06:00

„Niemand kann derzeit sagen, er wisse nicht von der Lawinengefahr. So blind kann man nicht durch die Welt gehen“, bringt es Stefan Hochstaffl, Präsident der Österreichischen Bergrettung, auf den Punkt. Und doch: Auf der Suche nach dem ultimativen Kick werden immer wieder Warnungen überhört und sogar Absperrungen überwunden. Im schlimmsten Fall wird das Abenteuer mit dem Leben bezahlt - und Bergretter so in Gefahr gebracht. Besonders dreist: In Tirol mussten sich Einsatzkräfte jüngst auch noch beleidigen lassen.

„Eines vorweg“, sagt Anton Mattle, Tiroler Landtagsvizepräsident und Bürgermeister von Galtür: „Wenn Menschen in den Bergen in Not sind, dann rückt die Bergrettung aus. Unabhängig davon, wie sie in die Situation gekommen sind. Was aber erlaubt sein muss, ist, bei grob fahrlässigem Verhalten über Strafen zu diskutieren.“ Eine Meinung, die zunehmend auch Einsatzkräfte teilen: „Wir sind die Retter und weder für Strafen zuständig - noch dafür. Aber wenn es Unbelehrbare gibt, die bei Lawinenstufe vier ins freie Gelände gehen und die Retter auch noch anschnauzen, dann muss man langsam über Sanktionen nachdenken“, sagt Hochstaffl.

Bislang keine Sanktionen
12.600 Bergretter sind in ganz Österreich im Einsatz - allesamt ehrenamtlich. Die Alpinpolizei prüft zwar, wie es zur Notlage kam, wenn niemand zu Schaden gekommen ist, gibt es aktuell aber keine Sanktionen. Eine Rechnung für den Einsatz bekommt aber grundsätzlich jeder gestellt. „Steigt die Versicherung aus, was bei Fahrlässigkeit sein kann, dann muss der Einsatz selbst bezahlt werden“, sagt der Bergretter. „Das geht bei einem Stundensatz von 38 Euro pro Bergretter und 80 bis 100 Euro pro Minute für den Notarzthubschrauber auch schnell in den Tausender-Bereich“, betont der Experte. Für genügend Abschreckung scheint das aber offenbar nicht zu sorgen.

Rückendeckung aus immer mehr Richtungen
„Man muss schon betonen, dass es angesichts der vielen Wintersportler nur einige wenige sind, die derart unvernünftig sind. Aber genau an jene richtet sich auch die Forderung“, sagt Mattle, der nun auch Rückendeckung von den NEOS erhält. Mattle will das Thema jedenfalls in den Tiroler Landtag bringen: „Ob etwaige Konsequenzen dann landesgesetzlich oder bundesgesetzlich verankert werden können, wird sich zeigen“, so der Tiroler Landtagsvizepräsident.

Das sagt das Strafrecht
Das Strafrecht kann erst ansetzen, wenn Menschen verletzt oder getötet werden. Dann droht meist bis zu einem Jahr Haft. Sollte grobe Fahrlässigkeit vorliegen, können die Richter auch bis zu drei Jahre Gefängnis verhängen. Wie nach einem Lawinenunglück am Großvenediger, bei dem sechs Urlauber verschüttet wurden. Die Führerin der Gruppe kam mit zehn Monaten bedingt davon. Nur drei Monate bedingt gab es für einen 64-jährigen Pensionisten, der im Salzburger Obertauern den Tod seiner Frau (59) verschuldet hat. Sie starb in einer vom Mann ausgelösten Lawine.

Eingestellt wurde das Verfahren nach dem Tod des niederländischen Prinzen Friso, der 2012 an den Folgen eines Lawinenunglücks in Lech gestorben ist. Er müsse sich der Gefahr bewusst gewesen sein, daher könne dem Begleiter kein Vorwurf gemacht werden, entschied der Staatsanwalt.

Anna Haselwanter, Matthias Lassnig und Peter Grotter, Kronen Zeitung

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele