„Unverantwortlich“

NEOS: Beschwerde wegen Familienbeihilfe in Brüssel

Österreich
13.01.2019 08:18

Die NEOS werfen der Regierung vor, mit der beschlossenen Anpassung der Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten im EU-Ausland „wider jedes bessere Wissen“ gegen EU-Recht zu verstoßen. Dies sei „schlicht unverantwortlich“, weshalb man eine Beschwerde bei der EU-Kommission einbringen werde, kündigte NEOS-Familiensprecher Michael Bernhard an.

Die EU-Kommission prüft schon das österreichische Gesetz, es wird erwartet, dass es zu einem Vertragsverletzungsverfahren kommt. Ein solches wolle man nicht abwarten, „sondern die Rechtslage im Sinne der Betroffenen sofort klären“, erklärte Bernhard.

„Regierung darf sich nicht länger taub stellen“
Die EU-Kommission müsse durch die Beschwerde prüfen, ob eine Verletzung von EU-Recht vorliegt. Nach Ansicht der NEOS widerspricht die Indexierung der Familienbeihilfe der „Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit“ sowie dem Grundprinzip der Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Bernhard befürchtet durch die Indexierung teure Auswirkungen auf die Steuerzahler, die Regierung dürfe sich „nicht länger taub stellen“.

Familienbeihilfe seit 1. Jänner „indexiert“
Seit 1. Jänner wird für in Österreich tätige Arbeitnehmer, deren Kinder im EU-Ausland leben, die Familienbeihilfe „indexiert“. Das bedeutet, dass der Betrag den örtlichen Gegebenheiten angepasst wird. In Hochpreis-Ländern wird sie dadurch höher, für Arbeitnehmer aus osteuropäischen Ländern gibt es jedoch teils empfindliche Einbußen. Rund 125.000 sind von einer Kürzung betroffen.

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