Rechte und Pflichten

Acht Fragen rund um das Schneechaos im Bundesland

Oberösterreich
06.01.2019 11:00
Mehr als 1000 Feuerwehrleute waren in der Nacht und am Sonntag im „Schnee-Einsatz“. Wussten Sie, dass das Rausziehen von in den Graben gerutschten Autos nicht gratis ist? Die weiße Pracht wirft noch viel mehr Fragen auf, denn rasch ist man mit meinem Fuß im Kriminal. Die „Krone“ gibt acht wichtige Antworten.
  • Verschneite Kennzeichen und Verkehrstafeln: Autofahrer müssen vor Antritt der Fahrt die Nummertaferln abputzen, aber während der Fahrt nicht extra stoppen, um sie immer lesbar zu halten. Verkehrstafeln behalten auch zugeschneit ihre Gültigkeit. Viele sind anhand ihrer Form identifizierbar, etwa Stopp- oder Vorrang-Geben-Schild.
  • Verschneite Bodenmarkierungen: Sieht man die Bodenmarkierungen nicht mehr, gelten sie nur dann nicht, wenn es keine zusätzlichen Verkehrszeichen gibt. Ist die Fahrbahn von Schnee bedeckt und Richtungspfeile nicht erkennbar, gelten die allgemeinen Regeln der Straßenverkehrsordnung.
  • Kurzparkzonen: Diese gelten auch dann, wenn die Bodenmarkierungen von Schnee bedeckt sind. Denn: Es gibt immer Verkehrszeichen dazu. Ausnahmen werden von den zuständigen Behörden ausgesprochen.
  • Bergung von Autos: Am Samstag mussten die Feuerwehren zu rund 100 Berge-Einsätzen ausrücken. Ist das Auto nur von der Straße gerutscht und es gibt keine Verletzten und es besteht keine Gefahr, kommt von der Feuerwehr eine Rechnung fürs Rausziehen.
  • Schneeräumung: Grundeigentümer im Ortsgebiet (auch Verkaufsstände) müssen zwischen sechs und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von drei Metern ihres Hauses von Schnee räumen. Bei Glatteis muss zudem gestreut werden. Bei andauerndem starken Schneefall entfällt die Räum- und Streupflicht nur, wenn sie wirkungslos ist. In jeder Gemeinde kann die Verordnung jedoch abweichen.
  • Winterreifen: Wer immer noch mit Sommerreifen fährt, riskiert 5000 € Strafe!
  • Schneelast: Erste Bäume gaben unterm Schnee nach. Grundsätzlich ist der Baumbesitzer veranwortlich. Muss ein Autofahrer die Gefahr erkennen und parkt dennoch unter einem schneeschweren Baum und dieser fällt aufs Auto, gibt’s ein Mitverschulden.
  • Lawinengefahr: Derzeit herrscht über 1400 Metern Warnstufe 4. Wo Verbotsschilder stehen, sind diese bindend. Bei den Lawinen-Warnschildern handelt es sich nur um Hinweisschilder: Eigenverantwortung!

Lisa Stockhammer. M. Schütz/Kronen Zeitung

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