Illegale Ware ist tabu

Achtung! So riskant sind Raketen, Böller und Co.

Österreich
31.12.2018 06:01

Sie sollen in der wichtigsten Raunacht von Silvester auf Neujahr mit Getöse böse Geister des alten Jahres vertreiben - und bringen mit grausamer Regelmäßigkeit böse Verletzungen hervor: Raketen, Böller und Co. Wie verwenden Sie Silvesterraketen und Böller richtig? Die „Krone“ hörte sich unter Experten um, damit Sie sicher ins Neue Jahr rutschen.

Es war erst kurz nach Weihnachten, da gab es in Oberösterreich und Wien bereits erste Opfer durch Sprengkörper zu beklagen. Und die Rettungskräfte beklagen Jahr für Jahr trotz zahlreicher Warnungen und Mahnungen im Bundesgebiet rund 200 Opfer mit abgerissenen Fingern, schweren Schäden an den Trommelfellen, Verbrennungen oder gar dem Verlust des Augenlichts.

Ortsgebiete sind tabu
Die Polizei warnt in erster Linie davor, Sprengmittel in der Nähe leicht entzündlicher Gegenstände oder Anlagen (etwa Tankstellen) zu verwenden. Auch neben Kirchen, Spitälern, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen oder Tiergärten sowie Tierheimen ist der Abschuss ein absolutes Tabu. Kracher der Kategorien F2 bis F4 dürfen generell nicht im Ortsgebiet oder in der Nähe größerer Menschenansammlungen gezündet werden, wie etwa am berühmten Wiener Silvesterpfad. Und doch kommt das immer wieder vor!

Feuerwerke werden in vier Kategorien (F1 bis F4) unterteilt, hier ein Überblick:

Hände weg von illegalen Produkten
Wie gehen Sie richtig mit Raketen um? Hände weg von Illegalem, kaufen Sie Produkte nur im Fachhandel. Schießen Sie Raketen niemals aus der Hand, nur aus geeigneten Abschussvorrichtungen senkrecht nach oben ab. Beugen Sie sich nie über einen Feuerwerkskörper und halten sie Abstand. Sollte ein Sprengmittel nicht losgehen, entzünden Sie dieses keinesfalls ein zweites Mal! Fenster und Türen sollten fest geschlossen bleiben, damit Irrläufer keine Feuer entfachen können.

Bis zu 3600 Euro Strafe drohen
Die Polizei will künftig noch strenger gegen Verstöße vorgehen. Strafen von bis zu 3600 Euro oder drei Wochen Haft für Konsumenten oder bis zu 10.000 Euro für Händler (sechs Wochen Haft) drohen. Achtung: Sogar das Mitführen von verbotenen Böllern gilt bereits als „versuchte Verwaltungsübertretung“. In Wien etwa geht die Polizei zwar scharf gegen Übertretungen vor, doch rein aus personellen Gründen sind die Uniformierten nicht in der Lage, jeden zu bestrafen, der zu Silvester Raketen abfeuert.

„Passieren kann immer etwas“
Die Knallerei fordert jedes Jahr Hunderte Opfer. Rettungsnotärztin Milena Braunböck erklärt, was im Ernstfall zu tun ist.

„Krone“:Wie rüstet sich die Rettung für die lauteste Nacht des Jahres?
Milena Braunböck: Wir haben doppelt so viele Autos wie sonst im Einsatz. Schon Silvester 2017/18 waren es allein in Wien über 1000 Ausfahrten nur für die Berufsrettung in 24 Stunden. 135 Patienten wurden versorgt.

Welche Tipps gibt es?
Am häufigsten sind Verbrennungen (55 Prozent). Ist die Wunde nicht größer als die eigene Hand, kann man mit lauwarmem Wasser etwa 20 Minuten kühlen. Auf keinen Fall Eis oder Schnee verwenden. Bei Handverletzungen gilt es, weggesprengte Teile zu finden und sauber aufzubewahren, bis die Rettung da ist. Es wird empfohlen, beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern Schutzbrillen zu tragen. Bei einer Augenverletzung sollte man eine keimfreie Binde verwenden und beide Augen verbinden, um das Sehorgan ruhig zu halten. Wichtig wäre es auch, Ohrstöpsel zu tragen. Im Ernstfall sofort 144 wählen!

Stefan Steinkogler und Florian Hitz, Kronen Zeitung

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