Der große Überblick

Mehr Geld? Mehr Sicherheit? Was uns 2019 bringt

Österreich
31.12.2018 18:40

Teilweise empfindlich höhere Löhne, bis zu 1500 Euro Steuerbonus für Familien, aber auch heftig umstrittene Einschnitte ins Sozial- oder ins Schulsystem. Schon 2018 war ein turbulentes Jahr - und 2019 wird es wohl ähnlich turbulent weitergehen. Die Bundesregierung unter ÖVP-Kanzler Sebastian Kurz und FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache gab unlängst bekannt (Video oben), drei große politische Schwerpunkte für 2019 gesetzt zu haben: „das Thema der Pflege, der ganze Bereich der Digitalisierung und die Steuerreform“. Doch bringt das neue Jahr auch mehr Sicherheit? Und bleibt am Ende wirklich mehr Geld im Börsel? Was tatsächlich auf uns zukommt (oder zumindest fix eingeplant ist), erfahren Sie im folgenden Überblick.

Löhne und Gehälter steigen um bis zu 4,3 Prozent
Abermals Lohnerhöhungen über der prognostizierten Inflationsrate von 2,1 Prozent erwarten die Arbeitnehmer im kommenden Jahr. Besonders gut sieht es für die Metaller aus, die zum Teil bis zu 4,3 Prozent mehr bekommen. Beamte bekommen im Schnitt 2,76 Prozent Gehaltserhöhung, die Handelsangestellten 2,83 Prozent.

Gestaffelte Pensionserhöhung
Anstelle der eigentlich errechneten Anpassung an die Teuerung von 2,1 Prozent beschlossen ÖVP und FPÖ, die Pensionen stärker aufzubessern. Die Pensionen werden 2019 sozial gestaffelt erhöht. Kleine Pensionen - inklusive der Mindestpension - werden um 2,6 Prozent angehoben, große - über der ASVG-Höchstpension von 3402 Euro - um einen Fixbetrag von 68 Euro.

Bis zu 1500 Euro pro Kind als Familienbonus
Der Familienbonus ist ein Vorzeigeprojekt der ÖVP-FPÖ-Koalition und mit Kosten von 1,5 Milliarden Euro die teuerste Maßnahme des ersten Regierungsjahres. Ab 2019 steht Familien eine Steuersenkung von bis zu 1500 Euro pro Kind und Jahr zu. Vorausgesetzt wird allerdings ein entsprechend hohes Einkommen. Dennoch dürfte die Reform nach Angaben des Wirtschaftsforschungsinstituts rund 98 Prozent der Familien in Österreich erreichen.

Arbeitnehmer können den Bonus im Vorhinein beantragen, womit die Steuer gleich vom Gehalt abgezogen wird - oder man holt sich den Bonus über den Steuerausgleich am Ende des Jahres.

Weniger Familienbeihilfe für Kinder im Ausland
Mit 1. Jänner tritt eine Verordnung zur Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder in Kraft. Die Unterstützung wird damit an die Lebenshaltungskosten in jenem Land angepasst, in dem das Kind von in Österreich Beschäftigten lebt. In kaufkräftigen Ländern wird sie dadurch höher, für Arbeitnehmer aus osteuropäischen Ländern gibt es jedoch teils empfindliche Einbußen. Betroffen ist auch der Kinderabsetzbetrag.

Rechtlich ist dieses Vorgehen extrem heikel, Experten rechnen mit einer Aufhebung durch den Europäischen Gerichtshof, vor dem das Gesetz heuer bestimmt landen wird.

Mindestsicherung soll vereinheitlicht werden
Die Regierung hat sich auch auf ein neues, einheitliches Modell bei der Mindestsicherung geeinigt. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass diese einheitlich 863 Euro beträgt (für eine Person). Bei Zuwanderern mit schlechten Deutschkenntnissen sind Kürzungen geplant, für Alleinerziehende und Behinderte ein Bonus. Das Gesetz muss aber erst beschlossen werden, die Bundesländer haben dann noch Zeit, die Vorgaben umzusetzen - das dürfte bis Ende des Jahres dauern.

Mehr Plätze für Gewaltopfer geplant
Die Bundesregierung hat den Ausbau von Betreuungsplätzen für von Gewalt betroffene Frauen angekündigt. Bis 2022 soll es 100 neue Plätze geben, die Evaluierungsphase wird im kommenden Jahr abgeschlossen. Noch 2019 will Frauenministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) auch mit der Wirtschaft „intensiv“ über Einkommensgerechtigkeit sprechen.

Mit dem Thema „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ beschäftigt sich bereits eine Expertenrunde aus Wissenschaft, Statistik und Interessensvertretung. Ein rundes Jubiläum gibt es beim Frauenring zu feiern, denn dieser begeht 2019 sein 50-jähriges Bestehen.

Schnellere Genehmigungsverfahren für Großprojekte
Ab 1. Jänner können Großprojekte rascher realisiert werden. Denn dann tritt das Standortentwicklungsgesetz in Kraft, das Genehmigungsverfahren beschleunigen soll. Sobald ein Projekt seitens der Ministerien als „standortrelevant“ bzw. „im öffentlichen Interesse“ eingestuft wird, kommt diese neue „Lex specialis“ zum Zug - diese wiegt schwerer als diverse andere gesetzliche Bestimmungen. Nach 18 Monaten muss es eine Genehmigung oder Ablehnung - in erster Instanz - geben.

Ein Erstentwurf war nach herber Kritik von vielen Seiten verworfen worden. Auch der nunmehrige Zweitentwurf wurde scharf kritisiert - vorwiegend von Umweltschützern.

Neues Meldesystem für Unternehmer
Für Unternehmer kommt mit 1. Jänner 2019 ein neues Meldesystem. Damit soll die „Meldevielfalt“ für Dienstgeber erheblich reduziert und die Anmeldung von Dienstnehmern vereinfacht werden - für jede versicherte Person ist künftig monatlich eine Beitragsgrundlagenmeldung zu übermitteln.

Unternehmen zahlen weniger Wirtschaftskammerumlagen
Die Wirtschaftskammern Österreichs senken für die Unternehmen per 1. Jänner 2019 ihre Kammerumlagen. Insgesamt sollen die Firmen so um 100 Millionen Euro entlastet werden. Durch diverse Änderungen zahlen die Betriebe laut Angaben der Wirtschaftskammer Österreich um zehn Prozent weniger Umlagen an die Kammern.

Einheitliche Einlagensicherung startet
Die Ersparnisse auf Konten von Banken, die eine Konzession in Österreich haben, sind ab Jahresbeginn 2019 in einer einheitlichen Einlagensicherung abgesichert. Gesichert sind Einlagen von natürlichen und juristischen Personen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Person und Bank. Bisher hatte jeder der fünf Bankensektoren seine eigene Einlagensicherung.

Kein Aushang von Devisenkursen mehr in den Banken
Für Bankkunden wird es im kommenden Jahr schwieriger, sich über aktuelle Wechselkurse zu informieren. Im Laufe des Jahres wird für die Banken die Verpflichtung wegfallen, in den Kassenräumen Angaben über Devisenkurse, Zinsen, Entgelte, Geschäftsbedingungen und Informationen über die Einlagensicherung auszuhängen. Diese Angaben sollen künftig auf der Homepage der Institute offengelegt werden.

Daten von Zahlungskonten offen für Dritte
Größere Veränderungen stehen den Konsumenten im kommenden Jahr bei der Abwicklung von elektronischen Zahlungen bevor. In Zukunft muss etwa bei Käufen und Verkäufen im Internet oder per Smartphone der Zahlungsvorgang nicht mehr direkt durch die eigene Hausbank abgewickelt werden. Die Transaktionen können auch durch alternative Zahlungsdienstleister durchgeführt werden.

Spätestens ab September 2019 müssen die Banken den Zugriff auf die Zahlungskontodaten ihrer Kunden - mit deren expliziter Zustimmung - an Drittanbieter ermöglichen. Damit tritt das Herzstück einer neuen EU-Zahlungsdienste-Richtlinie in Kraft, die ein „Open Banking“ in Europa einläuten soll.

Aus für gedruckte Wertpapiere
Investoren, Sparer oder Anleger werden in Zukunft keine Möglichkeit mehr haben, ihr gekauftes Wertpapier auch in gedruckter Form in den eigenen Händen zu halten. Im Laufe des kommenden Jahres wird es nämlich zur „Dematerialisierung“ von Wertpapieren kommen. Statt Wertpapieren wird es ein „Werterecht“ geben, das digital registriert wird.

Prämie für Bausparen und Zukunftsvorsorge stabil
Die staatlichen Prämien für Bausparen und Zukunftsvorsorge bleiben im neuen Jahr prozentuell unverändert. Die Bausparprämie wird 2019 erneut 1,5 Prozent betragen, die Zukunftsvorsorge wird weiter mit 4,25 Prozent unterstützt.

Neues Rücktrittsrecht für Lebensversicherungen
Für Lebensversicherungen gilt mit Jahresbeginn ein neues Rücktrittsrecht wegen Beratungsmängeln. Bei einem Rücktritt wegen mangelhafter Belehrung im ersten Jahr wird nun die gesamte Prämie einschließlich der Abschlusskosten rückerstattet, aber ohne Zinsen. Ab dem zweiten bis zum Ende des fünften Jahres wird der Rückkaufswert ohne Abschlusskosten und ohne Stornogebühren ausbezahlt. Ab dem sechsten Jahr soll nur noch der Rückkaufswert abzüglich Stornogebühren erstattet werden. Die „normale“ Rücktrittsfrist für Lebensversicherungen beträgt unverändert 30 Tage.

Strom wird wieder teurer
Nach mehreren Strompreiserhöhungen seit Mitte 2018 setzen sich die Verteuerungen bei der Elektrizität auch im neuen Jahr fort. Hintergrund sind höhere Beschaffungspreise für die Versorger an den Energiemärkten, die sich auch am Niveau der Strom-Großhandelspreise orientieren. Mehr kostet Strom ab Jänner bei der Energie Steiermark, der Tiroler Tiwag und der Innsbrucker IKB.

Mehr Sicherheit gegen gefälschte Medikamente
Im Gesundheitsbereich bringt das kommende Jahr mehr Sicherheit der Patienten gegen gefälschte Medikamente: Von den Arzneimittelherstellern müssen zwei spezielle Sicherheitsmerkmale auf jeder rezeptpflichtigen Arzneimittelpackung angebracht werden: ein 2D-Data-Matrix-Code, der alle relevanten Informationen enthält und direkt auf die Packung gedruckt wird, sowie eine zusätzliche Vorrichtung gegen Manipulation, die zeigt, ob die Packung zuvor geöffnet wurde. Bei der Medikamentenabgabe in der Apotheke an die Patienten wird zunächst die Echtheit der neuen Packungen mittels Scanner geprüft, anschließend werden diese aus einer Datenbank ausgetragen.

Neuregelung bei ärztlichem Beistand für Sterbende
Zu einer Neuerung kommt es auch am Ende des Lebens, weil der ärztliche Beistand für Sterbende neu geregelt wird: Sie sollen künftig primär Schmerzen lindern, statt Todkranken unter allen Umständen das Leben zu verlängern. Klargestellt wird aber seitens des Gesetzgebers, dass damit auf keinen Fall eine Rechtsgrundlage für Sterbehilfe geschaffen werde.

Kranksein wird teurer
Wie jedes Jahr wird im Gesundheitsbereich grundsätzlich vieles teurer: Das E-Card-Serviceentgelt für 2019 steigt um 25 Cent auf 11,95 Euro, die Rezeptgebühr um 10 Cent auf 6,10 Euro. Für die Befreiung dürfen Alleinstehende ein Einkommen von nicht mehr als 933,06 Euro und Ehepaare nicht mehr als 1.398,97 Euro monatlich haben.

Höhere Sozialversicherungsbeiträge müssen Menschen mit höherem Einkommen zahlen, weil die Höchstbeitragsgrundlage im ASVG um 90 Euro auf 5220 Euro erhöht wird. Für Selbstständige und Bauern steigt sie um 175 Euro auf 6090 Euro. Der Kostenanteil des Versicherten für Heilbehelfe (orthopädische Schuheinlagen etc.) beträgt ab 1. Jänner 2019 mindestens 34,80 (bisher 34,20), jener bei der Abgabe von Sehbehelfen mindestens 104,40 Euro (bisher 102,60).

Rauchen erst ab 18 Jahren
Die Altersgrenze beim Rauchen wird im kommenden Jahr von 16 auf 18 Jahre angehoben. Die neue Altersgrenze gilt auch für die Verwendung von Wasserpfeifen, E-Zigaretten und E-Shishas. Auch der Erwerb und Konsum „harter“ alkoholischer Getränke ist nun österreichweit erst ab 18 gestattet.

Da es mit der bestehenden Konfiguration der Zigarettenautomaten nicht möglich gewesen wäre, Unter-18-Jährige vom Kauf abzuhalten, wurde eine neu Serverlösung entwickelt. Mit der kontaktlosen NFC wird bei jedem Kunden abgefragt, ob der Betreffende schon das zulässige Alter hat.

Bislang wenig Veränderungen im Pflegebereich
Für Pflegebedürftige bringt das Jahr 2018 noch keine wesentlichen Änderungen. Die Höhe des Pflegegeldes bleibt ebenso unverändert wie die finanzielle Förderung bei der 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause. Bereits seit 2018 gültig ist der Wegfall des Regresses, womit die Länder nicht mehr auf das Vermögen von Pflegebedürftigen zugreifen dürfen, die in stationären Heimen aufgenommen sind.

Erste 5G-fähige Smartphones kommen
Das neue Jahr bringt eine neue Mobilfunkgeneration. In Österreich fällt der Startschuss für den neuen Mobilfunkstandard 5G Anfang 2019, wenn die Telekombehörde RTR wie geplant im Februar die ersten Frequenzen versteigert. Die weltweit ersten 5G-fähigen Smartphones sind im Laufe des Jahres zu erwarten. Ob es 2019 in Österreich bereits erste Tarife mit 5G geben wird, ist allerdings offen. 5G-Netze bieten bis zu zehnfach höhere Datengeschwindigkeiten als die gängigen 4G-Netze - außerdem sind die Laufzeiten der Daten (Latenz) extrem kurz.

Handyregistrierung und mehr Datenvolumen im Ausland
Im kommenden Jahr müssen sich Nutzer von Wertkartenhandys registrieren lassen. Wer die Karte neu kauft, muss dies ab Jahresbeginn 2019 tun, für bestehende Nutzer ist der 1. September der Stichtag. Wer sich bis dahin nicht registriert, kann die Karte nicht mehr aufladen, kann aber weiter angerufen werden.

Nach jetzigem Stand der Dinge muss die Registrierung in den Handyshops erfolgen. Der Besitzer der Wertkarte muss angeblich persönlich vorbeikommen, einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen und entweder die SIM-Karte oder den PUK-Code bei sich haben. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung im Zuge des sogenannten Sicherheitspakets von Anfang des Jahres 2018.

Neues Waffengesetz tritt in Kraft
Das mit Jahresbeginn gültige Waffengesetz bringt durch die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie eine Reihe von Verschärfungen, aber auch Erleichterungen. So werden Magazine mit großer Kapazität verboten, der Altbesitz bleibt jedoch legal. Dafür dürfen Jäger Schalldämpfer verwenden, um ihr Gehör zu schonen. Und sie dürfen Waffen der Kategorie B (Faustfeuerwaffen) bei der Jagd führen.

Erweitert wird das Waffenverbot für Drittstaatenangehörige. Bisher waren für Asylwerber oder Asylberechtigte nur Schusswaffen nicht zulässig, zukünftig umfasst das Verbot alle Formen von Waffen - also auch Hieb- und Stichwaffen. Beim Mitführen eines Messers droht eine Geldstrafe, bei Nichteinbringung Haft. Betroffen sind nur Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in der Alpenrepublik haben, also keine Touristen.

Neuer Grundsatz: „Beratung vor Strafe“
Nicht unbedingt gleich bestraft wird man ab 1. Jänner für eine geringfügige Verwaltungsübertretung, also wenn man z.B. das Autokennzeichen nicht sofort umgemeldet hat. Denn dann gilt der neue Grundsatz „Beraten vor Strafen“. Davon profitieren vor allem Unternehmen, etwa bei Verstößen gegen die Ladenöffnungszeiten oder die Sozialversicherungs-Meldepflicht.

Schwarzfahren wird riskanter
Wohl nicht auf „Beraten vor Strafen“ berufen können sich Schwarzfahrer. Aber sie müssen sich ab 1. Jänner darauf einstellen, dass sie nicht mehr so leicht davonkommen. Wenn sie den Ausweis verweigern, darf die Polizei im Nachhinein noch - und nicht nur „auf frischer Tat“ - die Identität feststellen, also auch wenn der Ertappte mit dem Kontrollor ausgestiegen ist und die Straßenbahn bereits weitergefahren ist. Dafür haben Schwarzfahrer, die sich ausweisen können, künftig zwei Wochen - und nicht nur drei Tage - Zeit, die Geldstrafe zu bezahlen.

Essverbot in der U-Bahn
Im öffentlichen Verkehr in Wien wird ab 15. Jänner das Essverbot in der U6 auf alle U-Bahn-Linien ausgedehnt. Mit Strafen müssen essende Passagiere vorerst aber nicht rechnen. Im ersten Halbjahr 2019 starten die Wiener Linien außerdem einen Regelbetrieb mit fahrerlosen Bussen in sechs Stationen in der Seestadt Aspern.

Juristische Kuriosität wird aufgehoben
Beendet wird mit 1. Jänner eine Kuriosität des Verwaltungsstrafrechts: Überweist jemand irrtümlich 22 Euro statt 21,70 Euro für eine Anonymverfügung, darf die Behörde trotzdem auf ein Strafverfahren verzichten. Bisher war das aufgrund der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht möglich.

Keine Führerscheinprüfungen mehr auf Türkisch
Ab 2019 wird es in Österreich Führerscheinprüfungen nicht mehr auf Türkisch geben - der bisher zweithäufigsten Prüfungssprache. Fahrschülern werde mit Englisch sowie Slowenisch und Kroatisch eine große Auswahl geboten, hatte Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) im vergangenen Sommer betont. Außerdem sollen mit der Gesetzesnovelle Schummeleien bei der Theorieprüfung abgestellt werden.

Befahren der Rettungsgasse wird Vormerkdelikt
Das Befahren einer Rettungsgasse auf Autobahnen und Schnellstraßen wird mit der Änderung des Führerscheingesetzes im Lauf des Jahres 2019 ein sogenanntes Vormerkdelikt und hat wie Fahren unter Alkoholeinfluss oder Missachten des Rotlichts eine Eintragung ins örtliche Führerscheinregister zur Folge. 
Für Radfahrer soll künftig auf einem Radfahr- oder Mehrzweckstreifen neu das Reißverschlusssystem gelten. Bisher hatten diese Nachrang.

Mehr automatisiertes Fahren, Änderungen für E-Autos
Unter dem Begriff automatisiertes Fahren soll die Verwendung von mehr Assistenzsystemen 2019 möglich werden. Die noch undatierte Novelle erlaubt es, Einparkhilfen bei Pkw zu verwenden, für die der Fahrer nicht im Auto sitzen muss. Auch freihändiges Fahren via „Autobahnpilot“ wird erlaubt sein. E-Autos sollen außerdem vom „Luft-Hunderter“ ausgenommen werden und müssen künftig akustische Warnsignale aktiviert haben.

Bodycams für Polizei
In mehreren Polizeiinspektionen in Österreich werden im Jahr 2019 Bodycams bei Einsätzen zur Verfügung stehen. Nach einem einjährigen Probebetrieb bis März 2017 mit 20 Geräten wurde beschlossen, die an der Uniform montierten Kameras landesweit zu verwenden. Im November bekam der britische Hersteller Reveal Media den Zuschlag für die Lieferung von 360 Kameras.

Zugriff auf private Überwachungskameras
Besseren Zugriff erhält die Exekutive auf Überwachungskameras im öffentlichen Raum. Sie wird künftig einfacher auf Aufnahmen öffentlicher Stellen aber auch privater Einrichtungen zugreifen können.

Neue Kurse, neue Sturmgewehre
Erstmals seit dem Jahr 2005 soll es im Lauf des kommenden Jahres wieder einen eigenen Kurs für Kriminalbeamte geben. Bis Ende 2019 wird die bereits begonnene österreichweite Auslieferung von 6990 neuen Steyr-Sturmgewehren an die Polizei abgeschlossen.

Reiterstaffel in Wien
Ab Mai 2019 sollen die ersten Einsätze der berittenen Polizei in Wien stattfinden. Trainiert werden 16 Beamte - inklusive dem fünfköpfigen Ausbildnerteam stehen damit 21 Reiter zur Verfügung. Zwölf Einsatzpferde sind vorhanden. Zu Beginn sollen Streifen am Ausbildungsstandort Wiener Neustadt sowie in Wien durchgeführt werden, wie beispielsweise in Parks, auf der Donauinsel und im Prater. Danach sollen die Aufgabenbereiche laufend erweitert werden. Eine Dienststelle in Wien als Einsatzstützpunkt soll noch im kommenden Jahr eingerichtet werden.

Katzen- und Hundehaltung in Zoohandlungen verboten
Die Haltung von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen wird verboten. Stattdessen können zum Verkauf angebotene Tiere in Pflegestellen untergebracht werden. Fachgeschäfte, die am 30. September 2018 eine aufrechte Bewilligung hatten, dürfen von dieser allerdings noch bis Ende 2019 Gebrauch machen.

Rituelle Schlachtung ohne Bewilligung verboten
Verboten wird auch die rituelle Schlachtung von Tieren außerhalb von zugelassenen Schlachtanlagen oder ohne rechtskräftige Bewilligung.

Vorwärts zurück in der Volksschule
Ordentlich eingegriffen hat Türkis-Blau ins Bildungssystem. Mit dem neuen Schuljahr im Herbst werden an den Volksschulen ab der zweiten Klasse wieder verpflichtende Ziffernnoten eingeführt, dasselbe gilt fürs Sitzenbleiben. In den neuen getrennten Deutschklassen für Kinder, die dem Unterricht mangels Sprachkenntnissen nicht ausreichend folgen können, gelten dann verpflichtende Lehrpläne, die Tests für die Zuteilung zu einer solchen Klasse soll es ab dem Frühjahr geben. „Neue Mittelschulen“ heißen künftig Mittelschulen, zudem kehren dort die Leistungsgruppen zurück.

Zeugnisjahr für Österreich
Viele Tests bzw. Testergebnisse bringt 2019 für Österreichs Schulen: Überprüft werden die Bildungsstandards Englisch sowie die Mathematik- und Naturwissenschaftskompetenzen bei der internationalen TIMSS-Studie. Zudem werden die Ergebnisse der PISA-Studie, der OECD-Lehrerstudie TALIS sowie der Mathematik-Bildungsstandards und Details der internationalen Lesestudie PIRLS unter den Zehnjährigen veröffentlicht.

Neue Beschränkungen an den Unis
Das Jahr 2019 bringt an den Universitäten neue Platzbeschränkungen. Ab dem im Herbst startenden Studienjahr 2019/20 dürfen die Unis österreichweit auch die Anfänger-Studienplätze in Rechtswissenschaften (auf insgesamt 4300), Fremdsprachen (3020) und Erziehungswissenschaften (1460) begrenzen. Neue Schranken gibt es auch in nur lokal überlaufenen Studienrichtungen.

Neuer Lutheraner-Bischof und IKG-Generalsekretär
Den Protestanten in Österreich steht 2019 eine Weichenstellung bevor: Die Amtszeit des evangelisch-lutherischen Bischofs Michael Bünker läuft aus, weswegen ein Nachfolger gewählt werden muss. Die Israelitische Kultusgemeinde Wien (IKG) bekommt einen neuen Generalsekretär. Auch die römisch-katholische Diözese Gurk-Klagenfurt wartet auf einen neuen Bischof - üblicherweise lässt sich Rom mit derartigen Entscheidungen gerne Zeit.

Homo-Ehe und Eingetragene Partnerschaft für alle
Ab 1. Jänner 2019 dürfen homosexuelle Paare an Österreichs Standesämtern den Bund der Ehe schließen. Hetero-Paare wiederum können dann auch die bisher für gleichgeschlechtliche Beziehungen vorgesehene Eingetragene Partnerschaft eingehen.

Fünf Wahlen stehen in Österreich an
Noch etwas Zeit für heikle Reformen hat die Regierung 2019, denn am Wahlkalender stehen nicht allzu viele Termine. Aber mit der EU-Wahl gibt es am 26. Mai einen bundesweiten Urnengang, den viele als „erste Testwahl für Türkis-Blau“ sehen. Gewählt werden außerdem Vertreter in der Arbeiterkammer (Jänner bis April), in der ÖH (27.-29. Mai), die Gemeinderäte in Salzburg (10. März) - und im Herbst der Vorarlberger Landtag.

Wieder ein entscheidendes Jahr für Europa
Es ist ein „9er-Jahr“, und entsprechend wird 2019 auch außenpolitisch viel umgerührt. Wahlen gibt es in der bevölkerungsreichsten Demokratie Indien, im größten afrikanischen Staat Nigeria, dem größten muslimischen Staat Indonesien, in Australien, Argentinien und Kanada. Die Blicke ruhen aber vor allem auf der Europäischen Union, die eine komplett neue Führung bekommt (Parlamentswahlen am 26. Mai) und erstmals schrumpft - denn am 29. März soll es so weit sein: Der Brexit wird Realität.

Quellen: Kronen Zeitung/APA/krone.at

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele