Maschinenpistolen usw.

Tiroler Polizei hebt illegales Waffenlager aus

Tirol
23.12.2018 08:39

Ein Schlag gegen einen groß angelegten Waffenhandel ist der Polizei in Tirol gelungen. Dutzende Waffen und 80.000 Euro wurden bei Hausdurchsuchungen sichergestellt.

Wie die Polizei erst jetzt mitteilte, wurden am 19. November zwei Deutsche in der Bundesrepublik festgenommen, nachdem sie in Tirol eine Maschinenpistole, die keine Serien- oder Beschussnummer aufwies, von einer vorerst unbekannten Person gekauft hatten. Dies hat die deutsche Polizei dem Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung in Tirol mitgeteilt, worauf die Ermittlungen hinsichtlich des Verkäufers aufgenommen wurden. Als Tatverdächtiger konnte schließlich ein 67-jähriger Mann aus dem Bezirk Schwaz ausgeforscht werden.

Cobra war im Einsatz
Durch die Staatsanwaltschaft Innsbruck wurde eine Hausdurchsuchung angeordnet. Im Zuge dieser, an der auch die Cobra samt Diensthunden teilnahm, wurden rund 100 Schusswaffen (darunter zwei neuwertige Maschinenpistolen mit Schalldämpfern ohne Serien- oder Beschussnummern), 20 Schalldämpfer, neun verbotene Waffen und 200 Kilogramm Munition sichergestellt.

Zweiter Tatverdächtiger
Im Zuge weiterer Ermittlungen wurde noch ein Tatverdächtiger, ein 50-jähriger Österreicher, ausgeforscht. Er steht im Verdacht, die drei Maschinenpistolen und Faustfeuerwaffen illegal an den 67-Jährigen verkauft zu haben. Im Zuge von Hausdurchsuchungen in den Bezirken Innsbruck-Stadt, Innsbruck-Land und Imst konnten weiteres Kriegsmaterial, Schusswaffen und verbotene Waffen sichergestellt werden. Gegen die beiden Tatverdächtigen wurde ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen.

80.000 Euro gefunden
Außerdem wurde Bargeld in der Höhe von 80.000 Euro, das offensichtlich aus dem illegalen Handel mit Schusswaffen stammt, sichergestellt. Der 67-Jährige, der keinen Waffenschein hat, ist geständig. Der 50-Jährige bestreitet die Tat. Beide werden bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck wegen Vergehens nach dem Waffengesetz und Kriegsmaterialgesetz auf freiem Fuß und an die Bezirksverwaltungsbehörde wegen Übertretungen nach dem Waffengesetz zur Anzeige gebracht.

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