Gewaltdelikte-Bilanz

11 Frauen, 7 Männer und 3 Kinder in Wien getötet

Wien
20.12.2018 12:53

In Wien sind seit 1. Jänner 20 Tötungsdelikte verübt worden, bei denen 21 Menschen starben. Alle Fälle wurden geklärt. Im Jahr 2017 waren ebenfalls 20 Tötungsdelikte verübt worden, von denen zwei ungeklärt blieben. Unter den Opfern im Jahr 2018 sind elf Frauen, sieben Männer und drei Kinder.

Unter ihnen ist die siebenjährige Hadishat, deren Tod am Donnerstag Gegenstand eines Mordprozesses am Landesgericht war. Ein 17-Jähriger wurde zu 13 Jahren Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Von den 20 Personen - unter ihnen drei Frauen -, die als Täter ausgeforscht wurden, ist einer für die Polizei nicht greifbar. Es handelt sich um einen per internationalem Haftbefehl gesuchten Mann, der für den gewaltsamen Tod eines Taxifahrers im Mai in Ottakring verantwortlich gemacht wird.

Messer als häufigste Tatwaffe
In neun Fällen wurden heuer Messer als Tatwaffen verwendet. Zweimal waren es Schusswaffen, wobei die Täter in beiden Fällen Selbstmord begingen. „Das Messer ist seit Jahren die häufigste Tatwaffe bei Tötungsdelikten“, sagte Michael Mimra, Leiter des Ermittlungsdienstes des Landeskriminalamts. Am allerhäufigsten werden Küchenmesser verwendet - bei den Tötungsdelikten handelt es sich großteils um sogenannte Beziehungstaten. „Das zufällige Opfer ist die Ausnahme“, erklärte der Kriminalist.

Die Zahl der in Wien verübten Tötungsdelikte hat sich in den vergangenen Jahren nicht bedeutend geändert und lag meist bei 18 bis 22. Eine Ausnahme stellte das Jahr 2014 mit zehn derartigen Delikten dar. In der Regel werden alle oder beinahe alle Taten geklärt.

Pilotprojekt gestartet
Um das Risiko zu minimieren, Tötungsdelikte womöglich nicht als solche zu erkennen, hat das Landeskriminalamt in einem Teil der Bundeshauptstadt ein Pilotprojekt gestartet. Nach jedem Todesfall, von dem die Polizei Kenntnis erhält - ohne dass der Verdacht von Fremdverschulden im Raum steht -, erfolgt im Rahmen der routinemäßigen Kommissionierung zusätzlich eine Tatortdokumentation. Sollte sich durch die sanitätspolizeiliche Obduktion der Verdacht von Fremdverschulden ergeben, können Ermittler auf diese Dokumentation zurückgreifen.

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