Keine Pässe für Türken

Experten geben Vorstoß von Strache keine Chance

Österreich
20.12.2018 06:00

Nach einem Ausritt von Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) im Streit um türkische Doppelpässe (krone.at berichtete) konkretisierte die Regierungsspitze am Mittwoch: Man werde lediglich prüfen, ob man die Einbürgerungen von Türken aussetzen kann. Laut Experten ist das Vorhaben aber nicht machbar.

Nichts war es mit der Weihnachtsruhe rund um den letzten Ministerrat dieses Jahres, da half auch der im Anschluss an die Sitzung geplante „Umtrunk“ nichts. Denn am Vorabend der letzten offiziellen türkis-blauen Zusammenkunft dieses Jahres wagte Vizekanzler Strache einen heiklen Vorstoß: Im Streit um türkische Doppelpässe reagierte er auf die blaue Niederlage vor dem Verfassungsgerichtshof mit der Forderung nach einem Einwanderungsstopp für Türken. Dieser soll so lange bestehen, bis eine Zusammenarbeit mit türkischen Behörden möglich ist.

„Dafür ist die Regierung gar nicht zuständig“
Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) konkretisierte beim Ministerrat: „Innenminister Herbert Kickl prüft das Vorgehen im Zusammenhang mit der Türkei“, weil es derzeit keinen zufriedenstellenden Informationsfluss gebe. Danach gefragt, ob dies ein Aussetzen der Verleihung rot-weiß-roter Pässe an bis dahin türkische Staatsbürger bedeute, sagte der Kanzler, dass Kickl (FPÖ) „die Möglichkeiten prüft“. Einen Einwanderungsstopp wie sein Vizekanzler tags zuvor forderte Kurz indes nicht.

Experte: „Rechtlich schlichtweg nicht umsetzbar“
Und das aus gutem Grund, wie Experten auf „Krone“-Anfrage erklären. Schließlich ist der Strache-Vorstoß laut dem renommierten Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk „rechtlich schlichtweg nicht umzusetzen“. Einer der Gründe dafür: „Für die Verleihung von Staatsbürgerschaften sind die Länder zuständig, die Regierung kann also höchstens einen Appell an die Länder richten, mehr aber auch nicht.“

Bundesgesetzlich festzuhalten, dass die Türkei bei Staatsbürgerschaften ausgeklammert werden soll, „wäre diskriminierend, unverhältnismäßig und daher auch nicht grundrechtlich haltbar“. Verfassungsexperte Theo Öhlinger pflichtet Funk vollinhaltlich bei und fasst zusammen: „Das lässt sich keinesfalls machen.“

Klaus Knittelfelder, Kronen Zeitung

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele