Nicht zurechnungsfähig

Einweisung nach Meißelmord in Asylunterkunft

Niederösterreich
17.12.2018 16:57

Nach einer Bluttat in einem Asylquartier im Bezirk Mödling ist ein 25-Jähriger am Montag am Landesgericht Wiener Neustadt in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Der psychisch kranke Nigerianer hatte laut Wahrspruch der Geschworenen im Mai einen Mann aus Bangladesch getötet und u.a. einen Mithäftling schwer verletzt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Der 25-Jährige leidet laut Gutachten an paranoider Schizophrenie und ist nicht zurechnungsfähig. In dem zweitägigen Prozess wurde über einen Unterbringungsantrag der Staatsanwaltschaft verhandelt.

Die Polizei hatte den Nigerianer Anfang Mai aus dem Quartier St. Gabriel im Bezirk Mödling weggewiesen, nachdem er außerhalb des Gebäudes einen Jugendlichen geschlagen hatte. In der Nacht auf den 3. Mai soll der Asylwerber einen Bewohner in der Flüchtlingsunterkunft angegriffen, zu Sturz gebracht und ihm kräftige, teils stampfende Fußtritte gegen Kopf, Hals und oberen Brustbereich versetzt haben. Für den 26-Jährigen kam jede Hilfe zu spät.

Polizist verletzt
Am Nachmittag des 3. Mai hatte der 25-Jährige laut Zeugenaussagen auf einem Spielplatz einen Meißel in die Richtung von Kindern geworfen. Beim Eintreffen der verständigten Polizei war der Mann auf einer Parkbank gesessen, in der Nähe ein Meißel. Gegen eine Durchsuchung bzw. Festnahme hatte sich der Nigerianer mit Kopfstößen, Schlägen, Tritten und Spucken gewehrt. Ein Beamter erlitt eine Kratzwunde, ein weiterer konnte einem Faustschlag gegen den Kopf gerade noch ausweichen. Kurz nach Einlieferung in die Justizanstalt Wiener Neustadt hatte der Mann einem Mithäftling u.a. einen Fernseher und eine Kaffeetasse entgegengeschleudert und ihn schwer verletzt. Die Zelle war danach „verwüstet“, berichteten die Justizwachebeamten.

„Hoher Grad an Gefährlichkeit“
„Es besteht ein hoher Grad an Gefährlichkeit“, sagte der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl am Montag. Der Gutachter empfahl eine Unterbringung des 25-Jährigen in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Es sei davon auszugehen, dass der Mann mit großer Wahrscheinlichkeit weitere strafbare Handlungen mit schweren Folgen - bis hin zum Mord - begehen werde.

Gutachter Wolfgang Denk sprach von einer „massiven stumpfen Gewalteinwirkung“ und einem massiven Angriff gegen den Hals des Mannes aus Bangladesch. Das Opfer sei nach einer „Vielzahl von Fußtritten“ erstickt. Weil der Asylwerber nach der Wegweisung ohne Betreuung war, sprachen sowohl der Gutachter Walzl als auch Verteidiger Wolfgang Blaschitz am Montag von einem Fehler im System. Das Geschehene hätte verhindert werden können, meinte der Rechtsanwalt.

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