Energieausweis

Die energetische Bewertung eines Gebäudes

Nachrichten
17.12.2018 12:54

Für Neubauten oder Immobilien, die verkauft oder vermietet werden sollen, ist der Energieausweis Pflicht, denn er verrät den Interessenten, mit welchem Energieverbrauch sie rechnen müssen. Das sind die wichtigsten Informationen rund um den Energieausweis.

Was ist der Energieausweis?
Fahrzeughalter besitzen einen Typenschein, der alle wichtigen Daten des Gefährts enthält. Bei einem Energieausweis handelt es sich gewissermaßen um das Pendant für ein Gebäude. Das Dokument verrät, wie es um den energetischen Zustand eines Gebäudes bestellt ist:

  • Der spezifische Heizwärmebedarf gibt Auskunft über die thermische Qualität der Hülle des Gebäudes. Er wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m² a) angegeben.
  • Der Gesamtenergieeffizienzfaktor vergleicht das bewertete Gebäude mit der Neubauanforderung 2007.
  • Der Primärenergiebedarf gibt die Energie an, die durch Förderung und Transport des Energieträgers verbraucht wird.
  • Der Endenergiebedarf gibt die Energiemenge an, die von außen zugeführt wird, damit Wärme und Warmwasser erzeugt werden können. Dazu zählt u.a. der Strom für eine Wärmepumpe.
  • Die Kohlendioxidemissionen zeigen an, welche CO2-Emmisionen durch den Endenergiebedarf entstehen.

Die gesetzliche Basis des Energieausweises ist das etwas sperrig anmutende „Bundesgesetz über die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises beim Verkauf und bei der In-Bestand-Gabe von Gebäuden und Nutzungsobjekten“ - kurz EAVG.Allerdings ist in Gebäuden mit Sondernutzung wie einem Zirkuszelt kein Energieausweis nötig.

Wer braucht den Energieausweis?
Jeder, der eine Immobilie bauen, vermieten oder verkaufen möchte, muss den Interessenten einen gültigen Energieausweis vorlegen - und zwar ungefragt bei Vertragsabschluss innerhalb von 14 Tagen. Bereits das behördliche Verfahren rund um den Bau neuer Gebäude verlangt die Ausstellung eines Energieausweises.

Anbieter müssen bereits bei der Anzeigenschaltung in Immobilienportalen oder in Zeitungen den Heizwärmebedarf und Gesamtenergieeffizienzfaktor angeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem Verkauf oder der Vermietung um ein komplettes Gebäude oder lediglich um eine Einheit wie eine Wohnung oder ein Büro handelt. Ein Energieausweis ist bis zu zehn Jahre gültig und kostet meist zwischen ein und zwei Euro pro Quadratmeter des Objektes. Fixe Preise gibt es nicht. Vielmehr lassen sich die Kosten mit den Ausstellern (qualifizierte Personen aus Bereichen Architektur, Ingenieurwesen oder Gebäudetechnik) verhandeln.

Was geschieht bei fehlendem Energieausweis?
Das Vorlegen eines Energieausweises ist Pflicht. Wer sich dieser Pflicht entzieht, muss mit einer empfindlichen Geldstrafe von rund 1.500 Euro rechnen, da es sich um eine Verwaltungsübertretung handelt. Mieter und Käufer können bei fehlendem Energieausweis Klage einreichen oder dem Vermieter beziehungsweise Verkäufer die Kosten, die für die Ausstellung des Energieausweises anfallen, in Rechnung stellen.

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