"Darüber muss unser Disziplinarsenat entscheiden", weiß Dr. Bernd Adlassnig von der Ärztekammer Kärnten: "Die möglichen Strafen reichen von einem Verweis bis zu einer Geldbuße von 36.340 Euro bis hin zu einer zumindest temporären Berufssperre." Genaue Vorgaben sieht das Ärztegesetz in solchen Fällen aber nicht vor. Erfahrungswerte besitze man in Kärnten auch keine.
Denn der letzte Mediziner, über den sogar der Landeshauptmann ein Berufsverbot verhängt hatte, war ein Villacher Gynäkologe, der Patientinnen gefährdet hatte. Dem soeben verurteilten Klagenfurter Arzt wird hingegen beruflich nichts vorgeworfen. Adlassnig: "Wir warten auf die Unterlagen vom Gericht, um dann zu entscheiden, wie es mit dem Kollegen weitergeht."
von Kerstin Wassermann, "Kärntner Krone"
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.