„Es war sehr emotional!“ Schellhorn machte als aktueller Sprecher der Länderpolitiker klar, dass er das geplante Gesetz in mehreren Punkten für verfassungswidrig hält. Ein Knackpunkt: Die Mindestsicherung sinkt pro Kind – für das dritte gibt es nur mehr 45 Euro im Monat. „Insgesamt ist das eine Systemumstellung: Statt Armutsbekämpfung geht es um die Unterstützung fremdenpolizeilicher Maßnahmen“, so Schellhorn.
Schellhorn sagt seine Unterstützung zu
Ginge es nach ihm, würde Salzburg sofort nach dem geplanten Inkrafttreten im April eine Verfassungsklage einbringen. „Ich glaube aber nicht, dass die Landes-ÖVP hier mitzieht.“ Der grüne Landesvize will aber Betroffene unterstützen, sollten diese klagen.
Hartinger-Klein will Umsetzungsfrist prüfen
Zwei kleine Zugeständnisse konnten die Länder Hartinger-Klein entlocken: Sie will die Umsetzungsfrist von sechs Monaten für die Länder noch einmal prüfen. Schellhorn: „In dieser Zeit müssten wir unser Landesgesetz und die Vollziehung völlig umstellen. Das geht sich nie aus.“ Und: Derzeit ist nur für ein Jahr geregelt, dass der Bund die Krankenversicherung für die Bezieher von Mindestsicherung zahlt. Danach müssten die Länder übernehmen. Es geht um 60 Millionen Euro Mehrkosten für die Länder, rund vier Millionen davon für Salzburg.
Als einziges konkretes Zugeständnis: Nach dem Ende der Begutachtungsfrist soll es Ende Jänner oder Anfang Februar noch einen weiteren Krisengipfel zum Thema Mindestsicherung zwischen dem Bund und den Ländern in Wien geben.
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