„Verwerfliche Tat“

Prozess: Bank während Haftausgang überfallen

Niederösterreich
14.12.2018 12:03

Wegen eines Banküberfalls in St. Pölten während eines Haftausgangs in Polen sind zwei Männer am Freitag zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Der 47-jährige Angeklagte erhielt achteinhalb Jahre, sein 32-jähriger Komplize sechs Jahre. Bei dem Coup im Juli 2016 wurden eine Angestellte und ein Kunde mit täuschend echt aussehenden Softguns bedroht. Die Angeklagten hatten sich schuldig bekannt. Das Urteil des Landesgerichts St. Pölten ist nicht rechtskräftig.

Die beiden wegen Raubes Angeklagten, die derzeit Haftstrafen in einer polnischen Justizanstalt verbüßen, wurden für die Schöffenverhandlung in St. Pölten nach Österreich ausgeliefert. Beide haben ein langes Vorstrafenregister und sitzen seit Jahren im Gefängnis. Sie sind „keine unbeschriebenen Blätter“ und „unbeirrbar“, meinte die Vertreterin der Anklagebehörde dazu.

Wir hatten keine andere Wahl“
Die Männer hatten einander 2015 im Gefängnis kennengelernt - laut dem 47-Jährigen befanden sie sich im offenen Vollzug. Beide hatten laut ihren Aussagen wegen ihrer Drogenprobleme Schulden angehäuft. Da sie das Geld innerhalb einer bestimmten Frist zurückzahlen mussten, beschlossen sie, einen mehrtägigen Freigang für einen Banküberfall in Österreich zu nutzen. „Wir hatten keine andere Wahl, sonst hätten unsere Familienmitglieder Schwierigkeiten bekommen“, meinte der 47-Jährige. Aufgrund der Autobahnnähe bekamen sie den Tipp, den Überfall in St. Pölten zu verüben.

Zuvor hatte der Ältere bei einem früheren Haftausgang ein Auto gekauft und eine Kfz-Versicherung für ein Monat abgeschlossen haben. Auch zwei einer Beretta 92FS täuschend ähnlich sehende Softguns wurden besorgt.

Betrunken in Bank gestürmt
Am 12. Juli 2016 waren die beiden Männer mit dem Auto nach St. Pölten gefahren. Nachdem sie die noch geschlossene Bank im St. Pöltner Stadtteil Unterradlberg ausgekundschaftet hatten, fuhren sie vorerst weiter und schlugen die Zeit tot, bevor sie mit Sonnenbrillen und Kappen maskiert das inzwischen geöffnete Geldinstitut betraten. Der 32-Jährige, der laut eigenen Angaben Schulden in Millionenhöhe hat, hatte zuvor Drogen sowie eine größere Menge Wodka konsumiert. Auch sein Komplize gab an, vor dem Überfall Alkohol getrunken zu haben.

„Ich bin als erstes in die Bank gegangen und habe auf Deutsch ,Hände hoch‘ und ,Das ist ein Überfall‘ gesagt“, erzählte der 47-Jährige. Die schwangere Angestellte und ein Kunde waren mit den Waffenattrappen bedroht worden. Der ältere Beschuldigte verstaute Banknoten aus der Kassenlade in einer Tasche. „Er ist direkt neben mir gestanden und hat alles ausgeräumt“, berichtete die Zeugin am Freitag. Sie habe Angst gehabt.

Opfer mit Waffe geschlagen
Sein jüngerer Komplize hatte einen damals 74-Jährigen im Kunden-Safe-Raum mit einer Softgun bedroht. Als er die Hände heruntergegeben habe, habe ihm der Mann eine mit der Waffe „drübergezogen“, berichtete der Pensionist im Zeugenstand. Er erlitt eine Platzwunde an der Schläfe, die im Universitätsklinikum St. Pölten genäht werden musste. Das Duo flüchtete im Auto und fuhr wieder zurück nach Polen. Erbeutet wurden laut Anklage mehr als 17.320 Euro. Der ältere Beschuldigte sprach von 15.000 bis 16.000 Euro. Mit dem Geld bezahlte das Duo Schulden ab und kaufte Drogen.

Maskierung, Kleidung und Softguns wurden auf dem Weg bei einer Raststätte nahe Stockerau (Bezirk Korneuburg) entsorgt. „Wir wollten die Sachen loswerden für den Fall, dass jemand den Banküberfall bereits an der Grenze gemeldet hat“, so der 47-Jährige. Am 18. Juli waren sie in die Haftanstalt zurückgekehrt. Ausgeforscht wurde das Duo laut Polizeiangaben durch DNA-Treffer, Bilder aus Überwachungskameras und Zeugen.

„Besonders verwerfliche Tat“
Mildernd wirkte sich bei einem Strafrahmen von ein bis zehn Jahren in beiden Fällen das Geständnis aus. Erschwerend waren einschlägige Vorstrafen der zwei Polen, wobei der 47-Jährige mehr als der Jüngere aufweist. Als „besonders verwerflich“ wurde die Tat während eines Haftausgangs angesehen, sagte der Richter in der Schöffenverhandlung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil sowohl Staatsanwaltschaft als auch die beiden Verteidiger Strafberufung anmeldeten.

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