Präzedenz-Fall

Pflegeregress: Altkosten sind nicht zu zahlen

Salzburg
14.12.2018 07:00
Der Pflegeregress ist seit dem 1. Jänner Geschichte. Doch was ist mit den Kosten, die vor der Gesetzesänderungen entstanden? Einige zahlten die, obwohl sie mit Jahresanfang nicht mehr mussten. Eine Oberösterreicherin zog mit ihrem Pongauer Anwalt vor Gericht. Der Richter hat nun mit dem Urteil Klarheit geschaffen.

Mit Regressforderungen von 153.000 Euro war eine Erbin konfrontiert. Es sind Kosten, die durch einen Heimaufenthalt ihrer im Vorjahr verstorbenen Tante entstanden sind. Sieben Jahre wurde die Frau gepflegt: von 2010 bis 2017.

Bereits zu Pflege-Beginn ließ ein oberösterreichischer Sozialhilfeverband ein Pfandrecht von 70.000 Euro auf ihre geerbte Liegenschaft im Grundbuch verankern. Die Betroffene reichte mithilfe ihres Pongauer Anwalts Johann Schilchegger im September Klage ein: Sie forderte die Löschung des Pfandrechts und bekam schon am 20. November am Landesgericht Wels recht. „Aufgrund des mit 2018 in Kraft getretenen Verbots des Pflegeregresses dürfe ein Vermögenszugriff nicht mehr erfolgen“, entschied der Richter und verkündete das vorerst nicht rechtskräftige Urteil sogar mündlich. „Es war die erste Entscheidung, wo ein Richter gesagt hat, dass auch alte Pfandrechte gelöscht werden müssen. Wird das Urteil rechtskräftig muss meine Mandantin keinen Cent zahlen und ihre geerbte Immobilie wird völlig lastenfrei“, erklärt Schilchegger.

VfGh-Erkenntnis wurde in Ländern nicht befolgt
Eine richtungsweisende Entscheidung, da laut dem Anwalt Sozialhilferechtsträger fast aller Bundesländer – mit Ausnahme Wiens – die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes links liegen ließen. Denn die Verfassungsrichter stellten bereits im Oktober klar, dass das Verbot des Pflegeregresses auch die alten Pflegekosten umfasst. „Sowohl der VwGH, als auch der OGH und selbst der VfGhH sind einhellig dieser Meinung.“

Trotzdem machten die Behörden weiter, schickten Zahlungsaufforderungen, kassierten – und trafen damit die Schwachen, die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. „Die, die sich gewehrt haben, hatten den Vorteil, die Braven schauten aber bis jetzt durch die Finger“, weiß Schilchegger und betont, dass nun ein weiteres „Schlupfloch“ für Behörden geschlossen ist.

Es stellt sich aber die nächste Frage: Die Personen, die die alten Pflegekosten bezahlt haben, bekommen die nun auch ihr Geld zurück?

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