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Nachrichten > Österreich
13.12.2018 12:07

Antrag abgelehnt

Spitalsaufenthalt nach Geburt: Kein Papamonat

  • (Bild: stock.adobe.com)

Das eigene Fleisch und Blut zum ersten Mal in den Armen halten: Auch für Familie M. war die Geburt ihrer kleinen Tochter im September ein unbeschreibliches Ereignis, doch das noch so junge Familienglück sollte nur wenig später jäh getrübt werden. Denn der Antrag des stolzen Vaters auf den sogenannten Papamonat wurde vom Familienministerium abgelehnt - die Begründung: Da Mutter und Kind, die aufgrund von Komplikationen bei der Geburt einige Tage im Krankenhaus verbringen mussten, in dieser Zeit nicht mit dem Vater in einem gemeinsamen Haushalt lebten, hat der Mann darauf keinen Anspruch.

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Um den Familienzeitbonus, also Papamonat, beantragen zu können, muss der Vater mindestens 28 Tage lang mit Frau und Kind zusammenleben. Geboren wurde die kleine Tochter an einem Freitag im September. Unmittelbar nach der Geburt musste seine Frau operiert werden, Herr M. sich daher bereits ab der ersten Stunde um das Neugeborene kümmern. Auch das darauffolgende Wochenende verbrachte der junge Papa bei Frau und Kind im Spital, ging lediglich zum Schlafen nach Hause, berichtete die Arbeiterkammer Wien via Aussendung.

„Es ging meiner Frau wirklich nicht gut“
Da sich seine Frau aufgrund der Operationswunde kaum bewegen konnte und durfte, kümmerte sich Herr M. in dieser Zeit naturgemäß vorwiegend um das Neugeborene. „Es ging meiner Frau wirklich nicht gut. Ich habe mich um meine Kleine genauso gekümmert, wie ich es später zu Hause gemacht habe“, berichtet Herr M.

Als er nach dem Wochenende am Montag seine Tochter anmeldete und dabei gleichzeitig auch den Antrag auf den Papamonat stellte, flatterte wenig später die Ablehnung ins Haus. Denn die Zeit im Spital wird dem Vater nicht als Zeit gewertet, die er mit Mutter und Kind in einem gemeinsamen Haushalt verbrachte - obwohl er sich in dieser Zeit, wie gesetzlich gefordert, ausschließlich um den Säugling und seine Frau kümmerte.

  • (Bild: thinkstockphotos.de (Symbolbild))

„Hätte ich das vorher gewusst ...“
Eine nachträgliche Änderung des Antrags ist jedoch nicht möglich, erklärt die Arbeiterkammer weiter - etwa den Beginn des Papamonats auf die Zeit nach dem Spitalsaufenthalt von Mutter und Kind zu verschieben. „Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich den Antrag anders gestellt“, so Herr M.

Für die Arbeiterkammer „unbegreifliche bürokratische Hürden“, die der jungen Familie in den Weg gestellt werden. „Das Familienministerium soll diese absurden, bürokratischen Hürden beseitigen“, fordert AK-Präsidentin Renate Anderl. „Es widerspricht jedem gesunden Menschenverstand, wenn die Eltern zusammenleben, nicht von einem gemeinsamen Haushalt auch mit dem Kind auszugehen.“ Und gerade im Falle von Komplikationen nach der Geburt würden Mutter und Kind Hilfe brauchen, so Anderl weiter.

  • (Bild: APA/HERBERT PFARRHOFER)

„Im Falle des Falles Gesetz reparieren“
Die Arbeiterkammer unterstütze den Vater nun vor Gericht dabei, das Geld für den Papamonat zu bekommen, heißt es. „Im Fall des Falles muss das Gesetz repariert werden.“ Denn dies sei kein Einzelfall, so die AK-Präsidentin weiter. Bereits vor etwa zwei Wochen habe ein junger Vater vor einem ähnlichen Problem gestanden. „Außerdem braucht es einen Rechtsanspruch auf den Papamonat“, so Anderl.

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