Zum Besuch sind jene Kinder verpflichtet, die vor dem 1. September des jeweiligen Kalenderjahres das fünfte Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in Wien haben. Ein Fernbleiben wird ähnlich wie in der Schule gehandhabt: Eltern haben Verhinderungen wie Erkrankungen der Kinderbetreuungseinrichtung zu melden.
Betreuung von 15.000 Kindern kostet 30 Millionen Euro
Anders als in der Schule sind laut 15a-Vereinbarung während des verpflichtenden Kindergartenjahres aber Urlaube außerhalb der Ferienzeiten von bis zu drei Wochen möglich. Nur in ganz speziellen Fällen - etwa aus medizinischen Gründen - kann ein Kind von der Besuchspflicht ausgenommen werden. Wird der Nachwuchs ohne Begründung nicht in den Kindergarten geschickt, drohen Verwaltungsstrafen.
Wien erhält vom Bund rund 14 Millionen Euro im Jahr an Unterstützung für die Umsetzung, was die Kosten jedoch nicht deckt. Die Ausgaben für die halbtägige kostenlose Betreuung der rund 15.000 Wiener Kinder eines Jahrganges betragen laut Stadt nämlich etwa 30 Millionen Euro pro Jahr.
FP befürchtet soziale und sprachliche Probleme
Kritik am Gesetz kam von den Freiheitlichen. FPÖ-Mandatar Johann Gudenus fürchtete, dass soziale und sprachliche Probleme in Zusammenhang mit Kindern mit Migrationshintergrund von der Volksschule nun in den Kindergarten vorverlagert würden. Claudia Smolik von den Grünen warnte vor Platz- und Personalmangel und wünschte sich, dass behinderte Kinder vom Kindergarten nicht "ausgeschlossen" würden.
ÖVP-Kollegin Monika Riha erwiderte, dass es sich nicht um Ausschluss handle, sondern Eltern gegebenenfalls um eine Freistellung ansuchen könnten. Der FP beschied sie, dass Kinder gerade im Vorschulalter am besten Deutsch lernten. SPÖ-Mandatar Jürgen Wutzlhofer sprach von einem wichtigen Schritt für mehr Chancengleichheit. Ziel sei es, allen Kindern beste Startbedingungen ins Bildungssystem zu geben.
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