Berufungs-Prozess

Mildere Strafe für Todeslenker

Salzburg
12.12.2018 15:00

Ein 35-jähriger Deutscher, der unter Alkohol- und Drogeneinfluss am 15. September 2017 auf der B311 bei Lofer einen tödlichen Unfall verursacht hat, ist am Mittwoch am Landesgericht Salzburg vor einem Berufungssenat des Oberlandesgericht Linz gestanden. Der Senat hat die im Mai verhängte unbedingte Haftstrafe von einem Jahr in ein Jahr teilbedingt, davon neun Monate auf Bewährung, abgemildert.

Der Angeklagte hatte damals mit seinem Audi Q7 trotz Sperrlinie ein Auto überholt. Er blieb danach noch auf der Gegenfahrbahn und prallte schließlich gegen den Fiat Punto einer 50-Jährigen Pinzgauerin. Sie erlag ihren schweren Verletzungen. Der Unfall-Lenker aus Bayern hatte 0,83 Promille Alkohol im Blut. Er hat am Abend des Tages vor dem Crash auch Cannabis konsumiert.

Der Deutsche wurde am 24. Mai 2018 bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Die unbedingte Haftstrafe soll eine abschreckende Wirkung auf Verkehrsteilnehmer haben, sagte die Richterin. Verteidiger Kurt Jelinek brachte Rechtsmittel ein.

Der Strafberufung des Verteidigers wurde von dem - aus drei Richtern bestehenden - Berufungssenat Folge gegeben. Die Haftstrafe von einem Jahr unbedingt wurde in eine teilbedingte Haftstrafe umgewandelt. Die neun Monate auf Bewährung wurden unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren ausgesprochen. Drei Monate wurden unbedingt verhängt. Der Strafrahmen bei grob fahrlässiger Tötung beträgt bis zu drei Jahren Haft.

Das Erstgericht ging von einem Tatsachengeständnis des Angeklagten aus, der Berufungssenat wertete dieses heute aber als reumütiges Geständnis. Mildernd sei auch, dass der Mann Schmerzensgeldzahlungen an die Angehörigen der Verstorbenen geleistet hat. Er habe zudem seit Anfang des Jahres 2018 eine verkehrspsychologische Therapie absolviert. Deshalb erachte man einen unbedingten Strafanteil von drei Monaten als ausreichend. Erschwerend sei, dass der Lenker grob fahrlässig gehandelt habe, indem er in einem durch Alkohol oder Drogen beeinträchtigten Zustand in einer unübersichtlichen Kurve und „beinahe bei Dunkelheit“ ein Fahrzeug überholt und die durchgehende Sperrlinie missachtet habe. Von einer Reduktion des Strafmaßes sei aber aus generalpräventiven Erwägungen abgesehen worden, erläuterte der Senatsvorsitzende.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Salzburg



Kostenlose Spiele