Achtung, Fallen!

Österreichische Urlauber in Deutschland

Nachrichten
12.12.2018 11:05

Viele Österreicher unternehmen in ihren Ferien oder an den Wochenenden eine Reise in das deutsche Nachbarland. Dazu nutzen sie verstärkt das Auto, denn viele deutsche Städte lassen sich von Österreich aus mit dem PKW binnen weniger Autostunden erreichen. Die verkehrstechnischen Vorschriften und Bußgelder gestalten sich in Deutschland etwas anders als in Österreich. In Deutschland haben Autofahrer beispielsweise andere Tempolimits zu beachten. Mit welchen Vorschriften und Bußgeldern österreichische Autofahrer in Deutschland rechnen müssen, lesen Sie hier.

Verstöße beim vorgeschriebenen Sicherheitsabstand
Ein wichtiges Thema im Straßenverkehr ist der für alle Autofahrer verbindlich festgeschriebene Sicherheitsabstand. Autofahrer, die den Mindestabstand zum Fahrer vor ihnen nicht beachten, verhalten sich leichtsinnig und nehmen bewusst Unfälle in Kauf. Es existieren verschiedene Faustregeln, um denMindestabstand zweier Fahrzeuge zueinander zu ermitteln.

  • Eine bekannte Regel besagt, dass der Abstand mindestens bei der Hälfte des gefahrenen Tempos liegen muss. Das bedeutet, bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h müsste ein Autofahrer mindestens 40 Meter Abstand zum vor ihm fahrenden Wagen halten.
  • Einer weiteren Regel zufolge sollten mindestens zwei bis drei Sekunden Abstand herrschen, ehe der Fahrer am selben Punkt angelangt ist wie sein Vordermann.
  • Bei schlechten Wetterbedingungen in der Stadt ist es generell ratsam, mindestens 30 Meter oder sechs Längen Abstand zum Vorfahrer einzunehmen.

Anders als die Deutschen sind es die Österreicher nicht gewohnt, sich an einem einheitlichen Bußgeldkatalog zu orientieren. Dies ist nicht notwendig, da die österreichischen Behörden die Höhe der Bußgelder im eigenen Ermessen festlegen. Die Organmandate sind einheitlich geregelt - die Anonymverfügung jedoch nicht. In Deutschland gilt hingegen ein einheitlicher Bußgeldkatalog, der hin und wieder aktualisiert oder ergänzt wird. So zahlen alle Autofahrer auf deutschen Autobahnen, wenn sie sich nicht an den festgeschriebenen Abstand halten und unbegründet bremsen, entweder 20 oder 30 Euro. Wenn sie generell zu dicht auf ihren Vordermann auffahren, zahlen sie bei einem Tempo unter 80 km/h entweder 30 oder 35 Euro (Letzteres bei vorliegender Sachgefährdung). Wer schneller als 100 km/h fährt und weniger als 4/10 des „halben Tachos“ vom Vorfahrer entfernt ist, zahlt dreistellige Bußgelder und riskiert ein bis zu dreimonatiges Fahrverbot.

Tempolimits in Deutschland anders als in Österreich
Österreicher, die mit dem Auto in Deutschland auf Reisen unterwegs sind, sollten penibel auf die dortigen Geschwindigkeitsvorschriften achten. In geschlossenen Ortschaften ist es Autofahrern ebenso wie in Österreich gestattet, mit einem maximalen Tempo von 50 km/h zu fahren. Außerorts wiederum ist es auf deutschen Schnellstraßen erlaubt, etwas mehr Gas geben: PKWs und Motorräder dürfen hier ebenso wie auf den Autobahnen maximal 130 km/h schnell sein. Wer die Richtlinien innerorts überschreitet, hat mit bis zu 80 Euro Bußgeld zu rechnen. Überschreitet ein österreichischer Urlauber die Geschwindigkeit um mehr als 31 km/h, muss er 160 Euro Strafe zahlen und erhält mindestens ein einmonatiges Fahrverbot. Je schneller er fährt, desto länger gibt er den Führerschein ab.Aufatmen können die Urlauber bei der Fahrt auf deutschen Autobahnen: Anders als in Österreich dürfen sie die zulässige Geschwindigkeit, die sich als Richtwert versteht, überschreiten. Dies erweist sich dann als zutreffend, wenn es keine Baustellen auf der Stecke oder sonstige beachtenswerte Einschränkungen gibt.

Neues verschärftes Handyverbot ab 2018
Das oberste Gebot besteht darin, sich auf den Straßenverkehr zu konzentrieren. Millisekunden, in denen der Fahrer oder die Fahrerin unaufmerksam ist, können mitunter zu fatalen Folgen führen. Aus diesem Grund gilt es als extrem gefährlich, sich durch das Benutzen des Handys ablenken zu lassen. Obwohl sich die meisten Fahrer der Gefahren bewusst sind, wenden sie während der Fahrt dennoch nicht den Blick von ihrem Smartphone ab. Einer aktuellen Verkehrszählung zufolge schaut jeder fünfzehnte Autofahrer regelmäßig während der Fahrt aufs Handy.

Grundsätzlich gilt in Deutschland: Sobald der Fahrer bei laufendem Motor sein Handy betätigt, macht er sich strafbar. Es ist lediglich zulässig, das Handy zu nutzen, wenn ein Fahrer den Motor seines Autos abschaltet und beispielsweise am Straßenrand oder auf einem Parkplatz steht. Ebenfalls als nicht zulässig einzustufen ist es, bei laufendem Motor das Handy an einer roten Ampel zu bedienen. Autofahrer aus Österreich sind grundsätzlich auf der sicheren Seite, sobald sie über eine Freisprechanlage telefonieren. Anders als in Österreich muss ein Fahrer in Deutschland mit höheren Kosten rechnen, sobald er das Handyverbot missachtet. Bei einer solchen Ordnungswidrigkeit hängt die Strafe von der Art des Vergehens ab.

So erhält man etwa für die Nutzung des Handys am Steuer in Flensburg kein Fahrverbot, zahlt jedoch 100 Euro Bußgeld und erhält einen Punkt. Gefährdet man andere Personen, zahlt man 150 Euro, kassiert einen Punkt und darf einen Monat nicht ans Steuer. Bei zusätzlicher Sachbeschädigung berappt man ein Bußgeld von 200 Euro, erhält zwei Punkte und darf einen Monat nicht fahren.

Bußgeld bei Trunkenheit am Steuer ist einheitlich geregelt
Alkohol am Steuer führt häufig zu schweren Unfällen. Geht der Unfall dank aufgehender Airbags für die Beteiligten glimpflich aus, erleidet das Fahrzeug häufig trotzdem einen wirtschaftlichen Totalschaden. Aus diesem Grund haben sich österreichische Touristen auf identische Regeln in Deutschland einzustellen. Der Grenzwert liegt bei 0,5 Promille im Blut. Dieser Wert errechnet sich aus der Alkoholmenge in Gramm, geteilt durch das Körpergewicht sowie den Flüssigkeitsanteil. Es ist unmöglich, einen individuellen Wert für jeden einzelnen Fahrer festzulegen, weshalb die Gesetze bestimmte Grenzwerte vorgeben. Beträgt der nachgewiesene Alkohol im Blut 0,3 Promille oder weniger, macht sich der Fahrer nicht strafbar, wenn er weiterhin sicher fährt. Wirkt er unsicher oder verursacht einen Unfall, bekommt er drei Punkte in Flensburg und den Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen. Ab einem Wert von 0,5 Promille Alkohol im Blut zahlt der Fahrer bereits beim ersten Mal 500 Euro Strafe nebst einmonatigem Fahrverbot.

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