Schadenersatzklage

Wahlbeisitzer könnten auch zum Handkuss kommen

Österreich
11.12.2018 15:00

Die FPÖ klagt die Republik auf 3,4 Millionen Euro. Sie will Schadenersatz für ihre zusätzlichen Wahlkampfkosten, die ihr durch die Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl entstanden sind. Probleme könnten dadurch auch auf die damals beteiligten Wahlbeisitzer zukommen - sie müssen, wenn die FPÖ die Klage gewinnt, mit Forderungen der Republik rechnen.

3,4 Millionen Euro - das ist die Summe, die die FPÖ für die Wiederholung der Stichwahl ausgegeben hat. Jetzt klagen die Freiheitlichen, wie berichtet, die Republik auf Schadenersatz. Sind sie mit einer solchen Klage erfolgreich - was nicht ausgeschlossen ist -, könnte die Republik das Geld von den Wahlbeisitzern zurückholen.

Republik ist verpflichtet, Ansprüche zu prüfen
Denn wenn die Republik Schadenersatz zahlen muss, muss sie ihrerseits prüfen, ob nicht Schadenersatzansprüche gegenüber Wahlbeisitzern einzuleiten wären. Also gegenüber jenen Menschen, die auf freiwilliger Basis mitgeholfen haben, Wahlen abzuwickeln.

Vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten
„Wenn die Republik dazu verpflichtet wird, Wahlkampfkosten an die FPÖ zu erstatten, dann ist damit zu rechnen, dass auch die Personen, die das verschuldet haben, zur Kasse gebeten werden“, erklärt Verfassungs- und Verwaltungsexperte Bernd-Christian Funk gegenüber der „Krone“. Betroffen wären jene Personen, deren Verhalten vorsätzlich oder grob fahrlässig war.

Die Partei klagt übrigens auf zwei Grundlagen: Erstens wegen der Mängel bei der Auszählung, die zur Anfechtung der FPÖ und zur Wiederholung der Wahl geführt haben, zweitens wegen der kaputten Wahlkarten, die Anlass dafür waren, dass die Wiederholung der Stichwahl von Oktober auf Dezember verschoben werden musste.

Kronen Zeitung

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