Wörthersee:

Tödlicher Bootsunfall liegt bei Oberlandesgericht

Kärnten
11.12.2018 07:46

Der 45-jährige Niederösterreicher akzeptiert den Schuldspruch nicht. Nun muss das Oberlandesgericht Graz entscheiden.

Ein 45 Jahre alter Niederösterreicher, der Mitte Mai am Landesgericht Klagenfurt wegen eines tödlichen Motorbootunfalls am Wörthersee zu zehn Monaten unbedingter Haft verurteilt worden ist, bekämpft dieses Urteil. Die Berufung dagegen wurde von seinem Rechtsanwalt Alexander Todor-Kostic am Landesgericht Klagenfurt eingebracht. Jetzt muss die Causa vom Oberlandesgericht Graz entschieden werden. 

„Die Rechtsmittel sind fristgerecht eingelangt“, so der Sprecher des Landesgerichtes, Christian Liebhauser-Karl, am Montag. Auch Staatsanwalt Christian Pirker hatte Berufung eingelegt. Mit einem Verhandlungstermin wird erst in einigen Monaten gerechnet. Der Niederösterreicher war wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden. Laut dem Urteil von Richter Matthias Polak hatte er alkoholisiert das Motorboot gelenkt und dabei mit einem riskanten Manöver verschuldet, dass ein gleichaltriger Freund, ebenfalls aus Niederösterreich, über Bord geschleudert wurde.

Der Mann geriet unter Wasser mit dem Kopf in die Schiffsschraube, seine Leiche wurde tags darauf von Tauchern aus 30 Meter Tiefe geborgen. Der Angeklagte plädierte vor Gericht auf nicht schuldig. Er erklärte, sein Freund habe ihm von hinten ins Lenkrad gegriffen und dieses gewagte Manöver durchgeführt. Dabei sei er selbst „teilweise aufgestanden“, den Rückwärtsgang habe er nicht eingelegt. Diese Version war für den Sachverständigen Hermann Steffan ausgeschlossen. Der Richter folgte der Ansicht des Experten und fällte einen Schuldspruch, den der Niederösterreicher nicht akzeptierte. 

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