Zugang verschärft

Wohnen: Klare Mehrheit für Deutsch-Pflicht

Salzburg
11.12.2018 06:30
Nach 23 Jahren werden die Richtlinien für die Vergabe von geförderten Mietwohnungen in der Stadt Salzburg angepasst. Zentrale Punkte: Deutsch-Pflicht für Bewerber, längere Wartezeiten für Zugezogene, Bevorzugung von Ur-Salzburgern und Vereinsfunktionären. Nur die Bürgerliste stimmte dagegen.

„Im Wesentlichen geht es euch doch darum, dass man nicht zu viele Flüchtlinge in öffentlichen Wohnungen hat.“ Bürgerlisten-Klubobmann Helmut Hüttinger, versuchte in der Sitzung des Stadtsenats am Montag noch einmal, die anderen Rathaus-Fraktionen vom Beschluss der neuen Vergaberichtlinien abzubringen – aus seiner Sicht vergeblich: Denn nach nur 30 Minuten Debatte nickten SPÖ, ÖVP, NEOS und FPÖ den Vorschlag ab, der in der Wohnungspolitik kaum einen Stein auf dem anderen lässt.
Worum geht’s? Die Stadt kann 10.400 Wohnungen vergeben – 1800 eigene und weitere 8600 Genossenschaftswohnungen. Klingt viel, aber in der Praxis werden jährlich nur 300 bis maximal 500 Wohnungen frei. Daher stehen mehr als 2500 Bewerber auf der Warteliste.

Je weniger Einkommen, desto höher die Chancen
„Das wichtigste Kriterium bleibt das Einkommen“, erklärt die zuständige Vizebürgermeisterin Anja Hagenauer (SPÖ). Die Obergrenze für das monatliche Einkommen beträgt in Zukunft 2392 Euro für Singles, 4416 Euro für vierköpfige Familien und 5336 Euro für Großfamilien mit mehr als sechs Personen. Wer darüber liegt, kann von der Stadt keine Wohnung zugewiesen bekommen.
Heißer Punkt ist die Deutschpflicht. Aus politischen Gründen handelt es sich formal um ein „Anreizsystem“ (Copyright: ÖVP-Klubchef Christoph Fuchs): Wer Deutsch kann, wird mit zehn Punkten für die Warteliste belohnt. Wer’s nicht kann, hat halt keine Chance auf einen vorderen Platz.

Zugezogene müssen jetzt fünf Jahre warten
Als weitere Hürde für Ausländer wird die Residenzpflicht von drei auf fünf Jahre verlängert. Nur wer solange hier lebt oder arbeitet, darf sich bewerben. Ausnahmen gibt’s für Schlüsselkräfte wie Pflegepersonal und alle, die früher 15 Jahre in der Stadt gelebt waren. Auf Anregung von NEOS-Stadtrat Lukas Rößlhuber gilt die neue Residenzpflicht nur für Neuanmeldungen.
Extra-Punkte gibt’s in Zukunft für Vereinsfunktionäre. „Das kann auch der Schriftführer der Bienenzüchter sein“, bestätigt Hagenauer.

Wolfgang Fürweger
Wolfgang Fürweger
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