Nicht rechtskräftig

Zwei Buben missbraucht: Dreieinhalb Jahre Haft!

Salzburg
10.12.2018 14:40

Wegen Kindesmissbrauchs ist ein 37-Jähriger heute, Montag, am Landesgericht Salzburg zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten nicht rechtskräftig verurteilt worden. Der Salzburger soll sich im Tatzeitraum 2015 bis Frühjahr 2018 an dem Sohn seiner damaligen Lebensgefährtin und an einem Freund des Buben sexuell vergangen haben. Er beteuerte seine Unschuld.

Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Anna-Sophia Geisselhofer sprach den Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, geschlechtlicher Nötigung und sittlicher Gefährdung von Personen unter 16 Jahren für schuldig. Zudem ordnete das Gericht eine Einweisung des Salzburgers in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher an und sprach den zwei Opfern ein Teilschmerzensgeld von 500 und 800 Euro zu. Die Verteidigerin erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Der Strafrahmen reichte von einem Jahr bis zu zehn Jahren Haft.

Der bereits einschlägig vorbestrafte Mann wohnte damals bei seiner nunmehrigen Ex-Freundin. Im häuslichen Bereich soll er ein emotionales Verhältnis zu seinen Opfern aufgebaut und dieses dann ausgenutzt haben - beim Computerspielen und gemeinsamen Übernachten. Dabei soll er die zehn- und zwölfjährigen Buben wiederholt zu sexuellen Handlungen genötigt haben. Er wurde von den beiden Kindern belastet. Die Vorsitzende des Schöffensenates bezeichnete die Angaben der Schüler für glaubhaft.

Nachdem der Beschuldigte von seiner damaligen Lebensgefährtin erwischt worden war, als er vor einem Kind eine geschlechtliche Handlung an sich selbst anlegte, kam der Fall ins Rollen. Der Bub habe davon aber gar nichts mitbekommen, rechtfertigte sich der Angeklagte. All die Vorwürfe gegen ihn beruhten auf einer Verschwörung, es sei aber nichts dahinter, meinte er. Die Verteidigerin erklärte, sie sehe deutliche Widersprüche in den Angaben der Buben. Zudem seien bei den Kindern keine schweren psychischen oder körperlichen Verletzungen aufgetreten.

Belastend für den Angeklagten waren nicht nur die Zeugenaussagen, sondern auch das forensisch-psychiatrische Gutachten. Der Sachverständige stellte bei dem Mann eine Störung des Sexualverhaltens im Sinne einer Pädophilie fest und attestierte eine geistig-seelisch höhergradige Abartigkeit, die in Anwesendheit von „vorpupertären“ Kindern im Freundes- und Bekanntenkreis vorliegt.

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