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10.12.2018 06:00

BP-Wahlwiederholung

Schadenersatzklage: FPÖ will 3,4 Mio. € vom Staat

Video: krone.at

So richtig kann die FPÖ offenbar nicht mit der Bundespräsidentenwahl 2016, in der ihr Kandidat Norbert Hofer unterlag, abschließen. Wie die „Krone“ in Erfahrung bringen konnte, klagen die Freiheitlichen die Republik auf Schadenersatz. Sie wollen jene Kosten, die ihnen durch die Wiederholung der Stichwahl entstanden sind, zurückhaben. Zu dieser kam es freilich nur, weil die Blauen die erste Stichwahl erfolgreich angefochten hatten.

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Es gibt wohl kaum jemanden, dem der über ein Jahr dauernde Bundespräsidenten-Wahlkampf im Jahr 2016 nicht in Erinnerung geblieben ist. Der erste Wahlgang erfolgte im April, im Mai kam es zur Stichwahl zwischen Norbert Hofer und Alexander Van der Bellen. Die FPÖ focht die Stichwahl dann wegen Unregelmäßigkeiten seitens der Wahlbehörden vor dem Verfassungsgerichtshof erfolgreich an - was die Wiederholung der Stichwahl im Dezember zur Folge hatte.

  • (Bild: APA/Harald Schneider)

Hafenecker: „Organe der Republik haben versagt“
Jetzt klagen ausgerechnet die Freiheitlichen die Republik auf Schadenersatz. Sie wollen jene Kosten, die ihnen durch die Wiederholung der Stichwahl entstanden sind, zurückhaben. „Es gibt eine Amtshaftungsklage, weil die Organe der Republik aus unserer Sicht versagt haben“, bestätigt FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker die Klage gegenüber der „Krone“. 
Hafenecker sieht die Republik in der Verantwortung, weil Unregelmäßigkeiten seitens der Behörden die Wiederholung der Stichwahl erst notwendig gemacht hätten.

  • Christian Hafenecker
    Christian Hafenecker
    (Bild: APA/Roland Schlager)

3,4 Millionen Euro zusätzliche Kosten
Der Wahlkampf für die Wiederholung der Stichwahl hat der FPÖ zusätzliche Kosten in der Höhe von 3,4 Millionen Euro verursacht. Und diese hätte man jetzt gerne wieder zurück. „Die Republik zu klagen, ist nie eine angenehme Sache, das ist uns vollkommen bewusst“, räumt der FPÖ-General ein. Nichtsdestotrotz sei diese notwendig, „damit wir die zusätzlichen Kosten, die durch den zusätzlichen Wahlgang entstanden sind, refundiert bekommen“, sagt Hafenecker.

Eingebracht hat die Klage der FPÖ-Bundesvorstand. Vertreten wird die Partei durch Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer. 

Sandra Schieder, Kronen Zeitung/krone.at

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