Kündigungsgrund

Stadt Salzburg droht Airbnb-Vermietern

Salzburg
05.12.2018 21:20

Das Thema „Airbnb“ ist in der Stadt Salzburg nach wie vor brisant. „Es gibt da leider einige wenige Mieterinnen und Mieter, die das in ihren geförderten von der KgL verwalteten Wohnungen der Stadt machen oder versuchen“, sagt Sozial-Vizebürgermeisterin Anja Hagenauer, „ganz klar ein Kündigungsgrund!“ 

1600 Mieter von geförderten Wohnungen wurden von der Stadt Salzburg nun mittels Brief über die Rechtslage aufgeklärt.

Diese ist wie folgt:
• Wird vom Mieter - ohne Zustimmung des Vermieters - die Wohnung oder auch nur ein Teil davon (Zimmer) in einem einschlägigen Medium (Airbnb, Tauschwohnbörsen etc.) zur Weitergabe angeboten, um sie an Gäste (Touristen) zu vermieten, stellt das einen gesetzlichen Kündigungsgrund dar.
• Ob dies tage-, wochen- oder monatsweise erfolgt bzw. die Wohnung zum Zeitpunkt der Aufkündigung tatsächlich vermietet war oder nicht, ist nicht relevant.
• Das bedeutet: Sie können Ihre Wohnung verlieren, wenn Sie sie über Buchungsplattformen anbieten, weil Sie damit den Mietvertrag verletzen!
• Die Stadtgemeinde Salzburg akzeptiert keine rechtswidrigen Nutzungen ihrer Wohnungen.
• Eine touristische Nutzung der Wohnung ist im Regelfall in Salzburg, insbesondere nach dem Salzburger Raumordnungsgesetz, verboten.
• Viele Mieter beziehen auch Wohnbeihilfen oder sonstige Förderungen. In diesen Fällen droht nicht nur der Verlust der Wohnung, sondern man hat mit der Rückzahlung der Wohnbeihilfe und auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
• Durch Fotos der Wohnung und des Wohnhauses im Internet kann nicht nur die Adresse identifiziert werden. Auch die Weitergabe von Haus- und Wohnungsschlüssel an Touristen stellt eine Gefährdung der Sicherheit des Hauses dar.
• Durch eine touristische Nutzung werden auch die übrigen Hausbewohner durch Lärm und Verschmutzungen der Allgemeinflächen stärker beeinträchtigt.
• Die vorübergehende Aufnahme von Gästen und Freunden ist natürlich weiterhin erlaubt, auch werden sonstige Rechte als Mieterinnen und Mieter nicht eingeschränkt.
• Die Stadtgemeinde Salzburg wird ausnahmslos im Interesse der übrigen Mieter und Mieterinnen jede zweckwidrige Verwendung von Wohnungen mit Hilfe der Gerichte verhindern.

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