Sieben Jahre Haft

Leiche des Liebhabers in Tonne versteckt: Urteil

Österreich
05.12.2018 19:49

„Ich habe falsche Entscheidungen getroffen.“ Das waren die letzten Worte der angeklagten Silvia M. (62), bevor sich der Geschworenensenat in Salzburg zurückzog. Abends fiel die Entscheidung: kein Mord, aber Körperverletzung mit Todesfolge. Die Ex-Pflegerin hat laut Urteil ihrem Liebhaber Heinz P. (73) fünf bis sechs „Halcion“-Schlaftabletten gegeben. Weil ihr offenbar die Liebesspiele mit dem Salzburger zu viel wurden. Er starb, die Leiche ließ sie in einer grünen Tonne verwesen. Sieben Jahre Haft lautete das nicht rechtskräftige Urteil.

Die in Deutschland mehrfach vorbestrafte Diplomkrankenschwester war bereits im Mai vor einem Schöffensenat des Landesgerichtes Salzburg gestanden, wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang. Das Gericht zog aber auch einen Mord an dem Pensionisten in Erwägung und fällte ein Unzuständigkeitsurteil. Seit Montag musste sich die Frau nun vor einem Geschworenengericht verantworten.

„Schlaftabletten, damit er endlich Ruhe gibt und schläft“
Die Berlinerin gestand ein, dass sie die Leiche des Mannes in einer Kunststofftonne in seiner Garage verstaut hatte. Töten habe sie ihn aber nicht wollen. Ihr seien die von ihm verlangten Sexspiele einfach zu viel geworden. Deshalb habe sie ihm „mehr als zwei, vielleicht vier Schlaftabletten in die Hand gedrückt, damit er endlich Ruhe gibt und schläft“. Am nächsten Tag lag der 73-Jährige tot in seinem Bett, wie die Angeklagte erzählte. Weil sie in Deutschland wegen Betrugsdelikten gesucht wurde, wollte sie mit der Polizei nichts zu tun haben und versteckte die Leiche in der Tonne.

Todesursache nicht mehr feststellbar
Der Tote wurde am 27. Juni 2017 entdeckt, die Deutsche noch am selben Tag festgenommen. Wegen der starken Verwesung der Leiche konnte die Todesursache nicht mehr festgestellt werden. Einen Hinweis auf einen natürlichen Tod gab es laut einem Gutachter aber nicht.

Staatsanwalt Alexander Winkler sah selbst keinen Tötungsvorsatz. Verteidiger Johann Eder unterstrich: Es fehle nicht nur die Todesursache, sondern auch ein Motiv. Sieben Jahre Haft lautete das nicht rechtskräftige Urteil.

Kronen Zeitung/krone.at

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