Club-Anfrage zeigt:

Verurteilungen wegen Tierquälerei nahmen zu

Tierecke
07.12.2018 07:59

Der frisch umbenannte Parlamentsclub „JETZT“ (ehemals Liste Pilz) wollte vom Justizminister Josef Moser wissen, wie oft in Österreich eigentlich wegen Tierquälerei ermittelt wird und zu wie vielen Verurteilungen es kommt. Und die Zahlen besagen, dass es in den vergangenen 15 Jahren im Bundesgebiet eine relativ gleich bleibende Zahl von Ermittlungsverfahren dazu gab - die Verurteilungen haben allerdings zugenommen. Eine mögliche Ursache dafür ist die mit 1. Jänner 2016 in Kraft getretene erhöhte Strafdrohung für Tierquälerei von ein auf zwei Jahre.

Seit dem Jahr 2002 werden die Daten im Zuge der „Verfahrensautomation Justiz“ gespeichert - in diesem Zeitraum gab es die meisten Ermittlungsverfahren wegen Tierquälerei, nämlich 1.832, durch die Staatsanwaltschaft Wien, wo Landwirtschaft und Tiertransporte kaum eine Rolle spielen. Die Staatsanwaltschaft Graz ermittelte in 1582 Fällen, jene in Korneuburg in 1151. Insgesamt wurden in Österreich seit dem Jahrt 2002 in 13.201 Fällen von Tierquälerei untersucht, die durchschnittliche Anzahl pro Jahr bleibt dabei relativ kontant.

Mehr Urteile nach Gesetzesnovelle
Umso erfreulicher, dass es trotz gleichbleibender Anzahl von Tierquälerei-Ermittlungen zu mehr Urteilssprüchen kommt: Im Jahr 2015 kam es zu 59 Urteilen in 754 Ermittlungsfällen, schließlich trat das novellierte Tierschutzgesetz und damit auch der erhöhte Strafrahmen für Tierquälerei in Kraft. Fixiert wurden die Neuerungen von der mittlerweile verstorbenen Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser. Und diese zeigten Wirkung: Im Jahr 2016 hagelte es bereits 95 Urteile für Tierquäler (von 834 Ermittlungen), 2017 waren es gar 112 (von 797 Ermittlungen).

„Tierhaltung grundlegend ändern“
Dennoch gibt es natürlich noch viel zu tun. Die Tierschutzsprecherin von „JETZT“, Daniela Holzinger, dazu: „Die Verurteilungen wegen Tierquälerei (§222 StGB) stiegen zwar aufgrund des seit dem Jahr 2016 erhöhten Strafmaßes an, dennoch sind Verurteilungen zu Geldstrafen oft zu wenig, es benötigt auch die Aussprache eines Tierhalteverbotes. Der Fall des Bauern aus Hüttenberg in Kärnten, welcher im Februar 2018 seine Kühe qualvoll verhungern ließ, zeigt, dass der Ermessensspielraum der zuständigen Behörden bei der Aussprache von Tierhalteverboten eingeschränkt werden muss, um die Tiere vor Leid zu schützen. Unter den Verurteilungen wegen Tierquälerei sind sicherlich auch Fälle unsachgemäßer Tiertransporte und Tierhaltung. Die industrielle Tierhaltung vergiftet also nicht nur die Umwelt, sie richtet sich auch gegen das Tierwohl. Ich sehe das als Auftrag, dass wir die Tierhaltung in Österreich und in der EU grundlegend ändern müssen.“

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