Regierungsinitiative

Ausländische Täter sollen Haft in Heimat absitzen

Österreich
04.12.2018 17:27

Gerade einmal 98 ausländische Straftäter sind heuer in ihr Heimatland überstellt worden, um dort eine von einem österreichischen Gericht verhängte Haftstrafe abzusitzen. Die Regierung will daher das Projekt „Haft in der Heimat“ weiter vorantreiben und künftig viel mehr ausländische Straftäter auch tatsächlich ihre Gefängnisstrafen in deren Heimatländern absitzen lassen. Auch der Menschenrechtsausschuss des Nationalrats stimmte geschlossen dafür, zumal hierzulande mittlerweile rund 40 Prozent der Verdächtigen ausländischer Herkunft sind.

Der Anstoß für die Entschließung zum Thema „Haft in der Heimat“ kam von einer ÖVP-FPÖ-Initiative. Die Nationalratsabgeordnete Susanne Fürst (FPÖ) wies darauf hin, dass rund 54 Prozent der Insassen in österreichischen Gefängnissen aus dem Ausland stammen. Die vermehrte Verbüßung von Haftstrafen im Heimatland würde nicht nur der Überbelegung der heimischen Gefängnisse entgegenwirken und die Kosten für den österreichischen Strafvollzug senken, sondern wäre im Sinne einer besseren Resozialisierung auch für die Betroffenen vorteilhaft, waren sich die Abgeordneten einig.

Menschenrechtliche Standards gewährleisten
Von der Opposition bekundeten Harald Troch (SPÖ), Alma Zadic (Liste Jetzt, vormals Liste Pilz) und Nikolaus Scherak (NEOS) Zustimmung zur Initiative. Menschenrechtliche Standards müssten aber eingehalten werden. Wie Gudrun Kugler (ÖVP) hervorhob, gelangen immer wieder Fälle zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof, die das Gegenteil belegen. Die Probleme reichten von Platz- und Hygienemängeln über fehlende medizinische Versorgung bis hin zu wiederholten Leibesvisitationen und Isolationshaft.

Jeden Fall einzeln prüfen
Laut Justizminister Josef Moser (ÖVP) sind genau diese Zustände mit ein Grund, warum Österreich verhältnismäßig wenige ausländische Straftäter in deren Heimat überstellt. Bis zum Stichtag 20. November waren es exakt 98 Personen, unter ihnen 41 Rumänen und zwölf Slowaken. Es müsse in jedem Fall einzeln geprüft werden.

Die Regierung will das Thema auch intensiver auf EU-Ebene diskutieren. Immer wieder in der Kritik stehen laut Moser etwa Bulgarien, Rumänien, die Slowakei, Serbien und Ungarn. Der Ressortchef will auf ein Bekenntnis der EU-Länder zu angemessenen Standards in Haftanstalten hinarbeiten. Da der Strafvollzug nicht in das Primärrecht der EU falle, sei eine unmittelbare Finanzierung von Verbesserungen aus dem EU-Budget nicht möglich. Vorstellen kann sich Moser, Mittel der Regionalförderung oder für Deradikalisierung zur Verfügung zu stellen.

Aktuell in Verhandlung stehe ein Übernahmeabkommen mit Marokko. Hier müssten noch Datenschutzfragen gelöst werden.

Ausländische Häftlinge können in manchen Fällen nicht abgeschoben werden
In manchen Fällen können Häftlinge aber nicht abgeschoben werden: Doppelmörderin Estibaliz C. etwa, die zu Psychiatrie und lebenslanger Haft verurteilt wurde, bleibt hier. Sie will nach Spanien, doch dort gibt es keine Unterbringung mit Therapie nach heimischem Vorbild. Und jener Iraker, der einen Buben in einem Wiener Bad missbrauchte, verbüßt ebenfalls hier seine Haft. Mit wem sollte die heimische Justiz im Irak über eine Rückstellung verhandeln?

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